Region: Niemcy

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
351 351 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

351 351 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Studenten unabhängig von ihrem Alter kostenlos kranken- und pflegeversichert werden. Die kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung soll nur für die Zeitdauer des 1. Studiums im Umfang von 10 Semestern gelten.

Uzasadnienie

Momentan endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahr (bzw. nach weiteren 9 Monaten, falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde) die Möglichkeit der Krankenversicherung über die Familienversicherung der Eltern. Dieses Alter ist willkürlich und heute nicht mehr zeitgemäß. Falls nach dem Schulabschluss eine Ausbildung abgeschlossen wurde und erst mit z.B. 25 ein Studium begonnen wird, so muss der Student sich das gesamte Studium über selbst versichern, auch wenn er kein Einkommen hat. Ein Student, der mit 20 (Einschulung mit 7 + 13 Jahre Schule) die Schule beendet hat, danach 1 Jahr im Ausland war (sich dort selbst privat versichert hat und keine Leistungen der Familienversicherung erhalten hat) ist 26 Jahre bei einem Studium in Regelstudienzeit von 10 Semestern. Das gesamte letzte Jahr muss dieser Student Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl er kein Einkommen besitzt. Obige Beispiele sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel: Durchschnittsalter Studienanfänger: 22,0 Jahre (2011, Statistisches Bundesamt), Durchschnittsalter Master-Absolventen: 28,1 Jahre (2010, iwköln). Da Studenten komplett von ALG II und Wohngeld ausgeschlossen sind, ist die finanzielle Situation für die meisten nicht Bafög-Empfänger sehr schwierig. Mit dem 25. Lebensjahr wird durch den zusätzliche Krankenkassenbeitrag das Studium teilweise unmöglich gemacht, oder sehr stark verzögert, wenn zur Finanzierung der Krankenkasse z.B. die Stundenzahl im Nebenjob erhöht werden muss. Die Altersgrenze wird zumeist gerade in der Studiumsabschlussphase überschritten, in der es aufgrund von Master-/Magister-/Staatsexamensarbeit meistens unmöglich ist nebenher zu Arbeiten. Ein gesellschaftlicher Konsens besteht darin, alle Jugendlichen so gut wie möglich auszubilden und ein Studium zu ermöglichen. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn ein Studium im Normalfall auch finanzierbar ist. Gerade diejenigen, die gerade kein Bafög bekommen haben es finanziell sehr schwer, da sie zumeist von den Eltern weniger als den Baföghöchstsatz von ca. 620 Euro gezahlt bekommen. Rund ein Viertel aller Studenten hat weniger als 600 Euro Einkommen pro Monat und liegt damit unter dem Bafögsatz. Eine zusätzliche Beslatung von rund 80 Euro durch Kranken- und Plegeversicherung führen bei der Altersgrenzenüberschreitung zu erheblichen Einbußen im Einkommen.

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Aktualności

  • Pet 2-17-15-8272-038425Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Studenten unabhängig von ihrem Alter kostenlos
    kranken- und pflegeversichert werden. Die kostenlose Kranken- und
    Pflegeversicherung soll nur für die Zeitdauer des ersten Studiums im Umfang von
    10 Semestern gelten.
    Mit der Petition wird die geltende Rechtslage kritisiert, die vorsieht, dass in der Regel
    nur Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen kostenlosen
    Krankenversicherungsschutz im Rahmen einer Familienversicherung in der
    gesetzlichen... dalej

Studenten sollten zumindest bis zum Abschluss ihres Studiums den ermäßigten Beitrag zahlen. Bisher müssen sie ab dem 30. Lebensjahr oder nach Vollendung von 14. Fachsemestern d. vollen Beitrag zahlen. Ich bin eine Studentin m Migrationshintergrund, die nach Einzug in d. BRD in eine meinem Alter betreffend niedere Schulstufe eingegliedert wurde u. zudem ihre Hochschulzugangsberechtigung auf d. Zweiten Bildungsweg (nach Beendung einer Ausbildung) erwarb u. daher m. 25 J. erst ihr Studium aufnahm.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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