Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Studenten an den § 13a BAföG orientiert.
Begründung
Die Beitragsberechnung in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten, die älter als 30 Jahre sind, erfolgt von der Mindestgrenze 968,33 € (AOK) aus, und stimmt nicht mit in § 13a BAföG geförderten Bedarf überein. Das heißt, dass die Studenten fast doppelt so viel bezahlen als was sie dafür erhalten.* z.B Monatlicher Beitrag beträgt: 144,28 € Krankenversicherung* 25,18 € Pflegeversicherung169,46 € Gesamtbetragin § 13a BAföG geförderter Bedarf: 71 € Krankenversicherung* 15 € Pflegeversicherung* 86 € Gesamtbedarf
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Pet 2-18-15-8272-037851 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Beitragsbemessung für freiwillig
versicherte Studenten am § 13a Bundesausbildungsförderungsgesetz orientiert.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Studierende, die das
30. Lebensjahr vollendet haben und daher nicht mehr studentisch pflichtversichert
sind, den Krankenversicherungszuschlag nach § 13a
Bundesausbildungsförderungsgesetz... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.