Regione: Germania
Dialogo

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Zahlung kostendeckender Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz-4-Empfänger

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Supporto 11 in Germania

Raccolta voti terminata

11 Supporto 11 in Germania

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund kostendeckende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz-4-Empfänger zahlt.

Motivazioni:

Zur Zeit werden den Krankenkassen für jeden Hartz-4-Empfänger 105.- € an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung überwiesen (Angaben der Techniker Krankenkasse). Dieser Betrag ist nicht annähernd kostendeckend und führte im Jahr 2015 bereits zu einem Defizit von ca. 6.7 Mrd. Euro. 2016 stieg dadurch bei den meisten Kassen der Zusatzbeitrag. Aufgrund der starken Zuwanderung und der dadurch erwarteten Zunahme an Hartz-4-Beziehern rechnen die Krankenkassen mit einem starken Anstieg des Defizits ab 2017.Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Hartz-4-Empfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht überproportional stark von den gesetzlich Krankenversicherten bezahlt werden. Es verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG, indem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte überproportional belastet werden.

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Novità

  • Pet 2-18-15-8272-036031 Gesetzliche Krankenversicherung -
    Beiträge -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
    Material zu überweisen.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund kostendeckende Beiträge
    zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz 4-Empfänger zahlt.

    Die Petentin führt an, dass die für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen
    Kranken- und sozialen Pflegeversicherung geleisteten Beiträge nicht kostendeckend
    seien. Die Leistungsausgaben für Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen aufgrund
    des durch die Zuwanderung erwarteten zahlenmäßigen Anstiegs dieser
    Personengruppe... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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