Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Anlagebedingte Brustasymmetrien als behandlungsbedürftige Krankheit/Fehlbildung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
147 Unterstützende 147 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

147 Unterstützende 147 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das SGB dementsprechend zu ändern, dass anlagebedingte Brustasymmetrien (Anisomastie), in erheblichem Ausmaß, als behandlungsbedürftige Krankheit/Fehlbildung i.S. der GKV gelten.

Begründung

Das Urteil des BSG v. 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R schafft erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Krankenkassen und Versicherten und ist zynisch und menschenverachtend. Betroffenen, meist sehr jungen Frauen, wird das lebenslange Tragen von Brustprothesen und entsprechenden Hilfsmitteln zugemutet, obwohl operativ geholfen werden könnte. Der Verweis, bei Nutzung entsprechender Prothesen sei unter der Bekleidung die körperliche Fehlbildung nicht zu erkennen ist zynisch, denn er schließt die jungen Frauen von modischer Kleidung, ungezwungenem Leben und einer normalen sexuellen Entwicklung aus. Krebskranke Frauen bekommen eine Brustrekontruktion von den GKVen erstattet, obwohl objektiv nach OP der Brüste/ Krebserkrankung auch kein Krankheitszustand mehr vorhanden ist. Frauen, die sich mittels Schönheits-OP implantieren ließen, bekommen diese Implantate auf Krankenkassenkosten entfernt. Dagegen wird Frauen, denen auf einer Seite gar keine Brust gewachsen ist jede chirurgische Hilfe vorenthalten, es sei denn sie können diese Hilfe selbst bezahlen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8271-037395Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin fordert, dass anlagebedingte Brustasymmetrien (Anisomastie) in
    erheblichem Ausmaß als behandlungsbedürftige Krankheit/Fehlbildung im Sinne der
    gesetzlichen Krankenversicherung angesehen werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 147 Mitzeichnungen sowie
    85 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis... weiter

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