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Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz von bisher 50 auf 60 Prozent (ohne negative Veränderung der Bonusregelungen)

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Festzuschüsse für Zahnersatz von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent zu erhöhen, ohne die weiteren Bonusregelungen für die Festzuschußerhöhungen negativ zu verändern.

Selgitus

Die aktuelle Große Koalition hat sich u. a. geeinigt: "Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden wir von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöhen." Im Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) des Bundesgesundheitsministeriums ist auch enthalten, dass § 55 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wie folgt geändert werden soll: Es wird die Angabe „50 v. H.“ durch die Angabe „60 Prozent“ ersetzt.Die weiteren Bonusregelungen, nämlich plus 20 Prozent bei regelmäßigem Stempel im Bonusheft in den letzten 5 Jahren, und weitere plus 10 Prozent bei regelmäßigem Stempel im Bonusheft gar in den letzten 10 Jahren, sind in der Koalitionsvereinbarung gar nicht als Änderung enthalten, so dass sich aus den bisherigen Festzuschüssen von 50 Prozent, 70 Prozent (5 Jahre Stempel im Bonusheft) bzw. 80 Prozent (10 Jahre Stempel im Bonusheft) neu 60 Prozent, 80 Prozent und 90 Prozent ergeben würden.In dem Referentenentwurf ist plötzlich auch enthalten, die Angabe „um 20 v. H.“ durch die Wörter „auf 70 Prozent“ zu ändern. Das bedeutet, wer in den letzten 5 Jahren regelmäßig den Stempel im Bonusheft hat, profitiert von der Verbesserung gar nicht! Vielmehr werden diejenigen, die nicht regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung belohnt. Das kann nicht richtig sein!In dem Referentenentwurf geht es jedoch noch weiter: Die Angabe „um weitere 10 v. H.“ soll durch die Wörter „auf 75 Prozent“ ersetzt werden. Das bedeutet, wer in den letzten 10 Jahren regelmäßig den Stempel im Bonusheft hat, profitiert von der Verbesserung nicht nur nicht, sondern wird sogar schlechter gestellt! denn statt der bisher möglichen 80 Prozent Zuschuss soll es nun einen Deckel bei 75 Prozent geben. Damit wird die Koalitionsvereinbarung der Verbesserung, wie auch der Gesetzestitel suggeriert, ab absurdum geführt.Das Parlament soll sich dies nicht gefallen lassen und den Sinn der Koalitionsvereinbarung ohne Verschlechterungen beschließen.

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