Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft - - Hinweis zum Kassenwahlrecht für Jugendliche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Krankenkassen den ALG II Beziehern ab 15 Jahren einen Krankenkassenwechsel anbieten bzw. ordentliche Anmeldungen durchführen

Begründung

Ab dem 01.01.2016 gibt es keine Familienversicherung mehr bei ALG II beziehen. Das heißt, dass alle Personen ab dem 15 Lebensjahr pflichtversichert werden. Die Krankenkasse melden alle Kinder ab 15 Jahren einfach als pflichtversichert an. Wobei es doch die Pflicht der Krankenkasse wäre, die Jugendlichen eine Entscheidung über die Wahl der Krankenkasse zu ermöglichen. Die Krankenkassen müssen die betroffenen Kunden informieren, dass auch ein Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich wäre. Wird das nicht durchgeführt, besteht eine Gefahr der Kassenfreiheit. Derzeit stellen die Krankenkasse einfach Ihre Mitglieder um.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8270-028634

    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Mitgliedschaft -


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Krankenkassen
    ALG II-Beziehern ab 15 Jahren einen Krankenkassenwechsel anbieten bzw.
    ordentliche Abmeldungen durchführen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 23 Mitzeichnungen sowie 3 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage... weiter

Noch kein PRO Argument.

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