Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft - - Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bei Scheidung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
196 Unterstützende 196 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

196 Unterstützende 196 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Personen, die durch Scheidung einen großen Teil ihrer Rente an den ehem. Lebenspartner abgeben mussten die Möglichkeit erhalten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren um so einer verstärkten Altersarmut zu entgehen.

Begründung

Ich bin durch Scheidung in die Situation geraten, das ich ab Renteneintritt nicht mehr in der Lage bin, meine private Krankenversicherung zu finanzieren. Da ich bei der Scheidung bereits über 55 Jahre alt war, wird eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung per Gesetz verhindert. Ich möchte darum bitten, mir (und anderen) als Scheidungsopfer eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ab jetzt oder ab Renteneintritt zu ermöglichen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8270-040688Gesetzliche Krankenversicherung
    - Mitgliedschaft -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Personen, die durch Scheidung
    einen großen Teil ihrer Rente an den ehemaligen Lebenspartner abgeben mussten,
    die Möglichkeit erhalten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, um
    so einer verstärkten Altersarmut zu entgehen.
    Mit der Petition wird eine Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für
    bislang privat versicherte Personen ohne Altersbegrenzung für den Fall einer
    Scheidung gefordert.
    Zu den Einzelheiten... weiter

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