Gesetzliche Krankenversicherung - Zuweisungssystematik im Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
570 Unterstützende 570 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

570 Unterstützende 570 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge zeitnah beschließen, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu korrigieren.1.Hierzu soll die Zuweisungssystematik, wie sie auch schon beim Krankengeld umgesetzt, wird auch auf die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben übertragen werden:- 50 % nach Morbidität - 50 % Ist-Kosten-Ausgleich2.Der Einkommensausgleich beim Zusatzbeitrag soll begrenzt werden

Begründung

Wettbewerbsverzerrungen im Morbi-RSA-gefährden die Vielfalt der Krankenkassen-verursachen die Markt- und Machtkonzentration von Wenigen-beschränken die Wahlfreiheit der VersichertenWettbewerb sichert die Qualität im GesundheitswesenIch kann nicht nachvollziehen, warum ich in meiner Krankenkasse einen überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag entrichte, diese Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag aber nicht für meine medizinische Versorgung in vollem Umfang nutzen darf. Vielmehr muss sie hiervon einen erheblichen Teil an Krankenkassen mit unterdurchschnittlichem Zusatzbeitrag und hohem Vermögen abgeben. Diese Krankenkassen benötigen diese Zuweisung keinesfalls für die Versorgung ihrer Versicherten, sondern häufen Monat für Monat weiter Vermögen an; mittlerweile mehr als das 10fache meiner Krankenkasse. Nicht nur ich bin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Viele hunderttausende Versicherte in Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Krankenkassen stehen vor diesem Problem. Jedes Jahr fehlen hier rund 800 Mio. € für die Versorgung der Menschen in NRW.Ich bitte die politischen Entscheidungsträger, sich aktiv für die regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung des Morbi-RSA einzusetzen.Wettbewerbsauswirkungen des Morbi-RSA müssen kritisch überprüft werden, damit wieder eine Basis für fairen Wettbewerb in der GKV hergestellt wird. Der RSA wurde als lernendes System konzipiert, bei dem beispielsweise die Erkenntnis, dass die ursprünglichen Ausgleichsparameter eine Risikoselektion nur unzureichend verhindern und damit zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben, zur Einführung der Morbiditätsorientierung ab 2009 führte.Für die Bereiche „Zuweisungen für Krankengeld sowie Auslandsversicherte“ wurde 2014 vom Gesetzgeber ein weiterer kurzfristiger Handlungsbedarf erkannt. Diesem Handlungsbedarf hat der Gesetzgeber Rechnung getragen: Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) vom 21. Juli 2014 wurden bei der Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld und Auslandsversicherte als Übergangslösung Ist-Kosten-Elemente eingeführt, um die Zielgenauigkeit dieser Zuweisungen zu erhöhen.Eine zum Krankengeld analoge Übergangslösung ist auch für die übrigen Zuweisungen für berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben im Morbi-RSA angezeigt, um dem Gesetzgeber genügend Zeit zu geben, geeignete Maßnahmen aus dem „Sondergutachten zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ (30.09.2017 erstellt durch den wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit) abzuleiten und umzusetzen. Im Rahmen dieser kurzfristigen Stabilisierung sollen die Spannbreite der Deckungsbeiträge im GKV-System und die Abstände zwischen allen Kassen reduziert werden. Zugleich sollen Wirtschaftlichkeitsanreize erhalten bleiben und Manipulationsanreize verringert werden.Bitte setzen Sie sich für eine schnellstmögliche Änderung ein.

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