Alueella: Saksa
Perhe

Gesetzliche Regelung für Eltern-Kind-Parkplätze

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
73 Tukeva 73 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Im Gegensatz zum Parken auf Behindertenparkplätzen, ist es gesetzlich nicht verboten auf Eltern-Kind-Parkplätze zu parken.

So erhalten Falschparker kein Bußgeld und werden nicht abgeschreckt dort zu parken.

Täglich beobachte ich, wie Frauen und Männer ohne Kinder diese Parkplätze nutzen. Wir Eltern sind auf diese Parkplätze angewiesen. Um das Kind sicher aus oder in das Auto setzen zu können, brauchen wir mehr Platz. Die Türe muss vollständig geöffnet werden, damit man gut an den Kindersitz kommt und das Kind sicher anschnallen kann.

Daher fordern wir ein Verbot und Bußgeld, für das Parken ohne Kinder auf Eltern-Kind-Parkplätzen!

Perustelut

Mir passiert es ständig, dass ich Falschparker darauf anspreche und mir dann anhören darf, ich soll doch nicht so faul sein und einfach paar Meter weiter laufen.

Doch um dieses mehr oder weniger laufen müssen geht es ja gar nicht.

Gefährlich wird es jedes mal, wenn ich auf den normalen Parkplätzen die Türe nicht weit genug öffnen kann und das Kind unangeschnallt ins Auto setzen muss. Anschließend muss ich das Auto ausparken und einen geeigneten Platz finden, an dem ich die Türe ganz öffnen kann, um das Kind dann erst anzuschnallen.

Auch Hochschwangere haben meist Schwierigkeiten, mit dem Babybauch richtig ins Auto zu kommen. Daher sind auch hier die Eltern-Kind-Parkplätze eigentlich vorgesehen. Es gibt werdende Mütter, die dann leider mit großem Bauch über den Beifahrersitz krabbeln müssen, weil normale Parkplätze zu eng werden können.

Um solche Situationen vermeiden zu können, sollten Eltern-Kind-Parkplätze gesetzlich vorgeschrieben sein.

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Eltern/Kindparkplätze befinden sich normalerweise auf Parkplätzen großer Supermärkte oder Discounter. Auf diesen Parkplätzen werden noch nicht einmal Behindertenparkplätze für Berechtigte freigehalten, man ist ja nur mal kurz..., ich kann nicht einsehen, warum Eltern(KIndparkplätze die zum Service des Unternehmens gehören, jetzt auch noch gesetzlich geschützt werden sollen? Man kann nicht jede Situation im Leben mit einem geschützen Parkplatz "belohnen"!

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