Kraj : Nemecko
Občianske práva

Gesetzlichen Diebstahlschutz von mobilen Endgeräten durchsetzen!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
30 30 v Nemecko

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

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  1. Zahájená 2019
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  4. Dialóg
  5. Neúspešný

Der Bundestag möge beschließen, dass Hersteller von mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel Samsung, Huawei, Google, Sony, Nokia sowie die Entwickler der Betriebssysteme, wie zum Beispiel Google, einen sicheren Diebstahlschutz einführen müssen.

Dôvody

Der einzige mir bekannte Diebstahlschutz ist von Google. Die Ortung und Funktion zum Löschen aller Daten funktioniert jedoch nur, wenn das Gerät mit dem Internet verbunden ist. Sind Geräte nicht mit dem Internet verbunden, wurden zurück gesetzt, oder das Betriebssystem (Firmware) neu aufgespielt (geflasht), so kann ein Gerät weder geortet noch können Daten gelöscht werden.

Sicherlich sind Geräte durch Google "geschützt", es müssen nach dem Zurücksetzen die E-Mail-Adresse sowie das Kennwort vom alten Google-Konto angegeben werden. Dieser "Schutz" kann jedoch ohne weiteres von fremden Personen entfernt, beziehungsweise ausgehebelt werden. Wird zum Beispiel die Firmware neu geflasht, kann das Gerät danach wieder verwendet werden!

Jedes mobile Endgerät besitzt eine eigene IMEI-Nummer, über die Geräte identifiziert werden können. Jedoch gibt es keine Möglichkeit, beziehungsweise weigern sich die Hersteller, die Geräte als gestohlen oder verloren zu markieren.

Wird ein Gerät neu eingerichtet, wird bei der Einrichtung sehr wahrscheinlich die IMEI an Google und die Hersteller übermittelt, spätestens bei Updates der Betriebssysteme (Android). So verteilen zum Beispiel Hersteller Updates von Android in sogenannten Wellen, man muss also solange warten, bis die IMEI an der Reihe ist. Dies wird so gehandhabt, um Server nicht zu überlasten und bei fehlerhaften Updates diese zurückrufen zu können.

Da sollte es für die Hersteller kein Problem sein, eine Liste gestohlener Geräte zu führen, so dass an die ermittelnden Behörden die neue Rufnummer der Geräte, die wieder aktiv sind, zu übermitteln. Die zuständigen Dienststellen könnten anhand der Rufnummer den Eigentümer der Rufnummer identifizieren.

Um Missbrauch ausschließen zu können, sollten betroffene Endanwender den Herstellern belegen können, dass eine Anzeige erstattet wurde. Dies wäre mit der "Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige" und zusätzlich mit einer eidesstattlichen Versicherung realisierbar.

Zusätzlich sollten Hersteller sowie Entwickler gezwungen werden, softwaremäßige, nicht deinstallierbare Apps zur Ortung und Diebstahlschutz zu implantieren. Diese Apps könnten zum Beispiel bei einem Wechsel der SIM-Karte ein Foto vom Benutzer anfertigen, und dieses sowie die neue Rufnummer an eine zuvor hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Mit diesen Daten könnten sich betroffene Opfer an die Behörden wenden und sie bei Ermittlungen unterstützen. Selbstverständlich können Endanwender solche Apps, wie zum Beispiel die App "Cerberus", installieren. Allerdings können durch Endanwender installierte Apps durch jeden gelöscht werden und werden beim Zurücksetzen vom Gerät definitiv entfernt.

Anders sieht es aus, wenn Apps von Anfang an als System-App installiert werden. Damit Endanwender eine App als System-App installieren können, muss vorher das Gerät modifiziert werden, dies wird als "Rooten" bezeichnet. Das Rooten wird durch die Hersteller und Entwickler mit diversen Schutzmechanismen unterbunden. Wird ein Endgerät gerootet, erlischt die Gewährleistung! Somit werden Endanwendern die Möglichkeiten genommen, einen nicht ohne weiteres entfernbaren Diebstahlschutz zu integrieren, so dass Hersteller und Entwickler in der Pflicht sind.

Denkbar wäre auch ein auf Hardware basierter Schutz also ein Ortungschip. Es wäre dann möglich, dass Behörden Befehle, an entsprechende Geräte senden und diese Standort und Rufnummer übermitteln. Der durch Diebstähle entstehende volkswirtschaftliche Schaden dürfte einige Millionen Euro betragen.

Davon sind zwar manche Geräte versichert, so dass "nur" die Versicherungen auf den Schäden sitzen bleiben, aber auch die Versicherungen dürften an einer möglichst hohen Aufklärungsrate interessiert sein. Zudem könnten von einem gestohlenen Gerät Existenzen abhängen. Wird zum Beispiel ein Gerät gestohlen und man hat dadurch keine Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, ist man rasch ein neuer Kunde der Agentur für Arbeit, wodurch die ganze Bevölkerung belastet wird ...

Bei Fahrzeugen wird alles erdenkbar mögliche unternommen, um Dieben das Leben zu erschwerden und gestohlene Fahrzeuge rückzuvermitteln. Wurden hingegen mobile Endgeräte gestohlen, werden die rechtmäßigen Eigentümer alleine gelassen und erfahren keinerlei Unterstützung! Da könnte der Verdacht aufkommen, dass der Politik und erst recht den Herstellern und Entwicklern die betroffenen Bürger egal sind.

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Betreff und Inhalt der Petetion passen nicht zusammen. Der Betreff ist DIEBSTAHLSCHUTZ. Der Inhalt ist WIEDERFINDEN, SCHUTZ_GEGEN_ZUGRIF. Bitte Petition korrigieren oder ggf. neu schreiben. Wer ein Gerät gegen DIEBSTAHL schützen will muß es anketten oder in einen Tresor packen!

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