Gesundheitsfachberufe - Anpassung des Notfallsanitätergesetzes an Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition, wird eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes, an Art 3 Abs. 1 GG gefordert.

Begründung

Das Gesetz verstößt gegen den o.G. Artikel des Grundgesetzes. Den Rettungsassistenten wird faktisch ihr Staatsexamen aberkannt. Nach Beendigung der Übergangsfrist, dürfen sie ihr bisheriges Tätigkeitsfeld, als Transportführer auf dem Rettungswagen, nicht mehr ausüben. Es gibt viele frühere Berufsbezeichnungen, welche geändert wurden (z.B. Krankenschwester oder KFZ Mechaniker). Alle dürfen in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld uneingeschränkt weiterarbeiten. Auch bei den Ergänzungsprüfungen wird der Gleichheitsgrundsatz (80 – 960 Stunden) nicht beachtet. Die persönliche Situation der Betroffenen wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-044420 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Düsseldorfer Tabelle sozialverträglicher und
    transparenter zu gestalten. Außerdem solle der Unterhaltsempfänger Rechenschaft
    über die Verwendung des Barunterhalts ablegen müssen.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass die Anpassungen der
    Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe von Unterhaltszahlungen festsetze, nicht
    sozialverträglich seien. Die Anpassungen der Tabelle würden regelmäßig erfolgen.
    Eine entsprechende Anpassung des Gehalts der unterhaltspflichtigen... weiter

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