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Gesundheitskurse nach § 20 SGB V wieder zulassen
z.B. Rückenschule, Yoga, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung
motive
Gesundheitskurse sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention. Die Präventionsfelder Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung und Sucht tragen zur bio-psycho-sozialen Gesundheitsförderung bei.
Gerade in einer Zeit wie dieser, ist es wichtig, Gesundheit zu fördern und nicht nur Krankheit zu bekämpfen.
Präventionskurse stellen kein hohes Infektionsrisiko dar, da sie starken Einschränkungen unterliegen: Maximale Teilnehmerzahl 15, mindestens 5qm Platz pro Teilnehmer, genaue Anwesenheitsliste. und hochqualifizierte Kursleiter.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
pe 25.06.2020Hat sich erledigt....
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Niciun argument CONTRA încă.