Regiune: Germania

Gesundheitsvorsorge - Ausschluss von mit Lebendimpfstoffen geimpften Personen in Betreuungsberufen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
107 de susținere 107 in Germania

Petiția este respinsă.

107 de susținere 107 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge den Ausschluss von, durch Lebendimpfstoffe (Masern, Mumps, Windpocken, Rotavirus, Röteln) geimpfte Personen, mit Umgang zu besonders Gefährdeten und Immunschwachen (Kindern, Familien mit Kleinkindern, Alten- und Schwerkranken, sowie deren Betreuer wie Erzieher, Lehrer, Therapeuten, Krankenhaus- oder Altenpflegepersonal) beschließen.Da diese durch Lebendvirusimpfung in dem Inkubationszeitraum (14-21 Tage) und anschließend wiederkehrend immer ansteckend sind.

motive

Derzeit wir für die Durchimpfung gegen Masern propagiert. Dabei wurde in Fernsehsendungen und Presseberichten immer wieder von Ärzten und Wissenschaftlern erklärt, dass durch diese Lebendvirusimpfung die geimpften Personen in dem Inkubationszeitraum (14-21 Tage) ansteckend seien. Das bestätigen auch internationale Erfahrungen. In der Schweiz waren mindestens 76% der Masernerkrankten dagegen mindestens 1-2x geimpft. Australien hat fast 100%ige Keuchhustendurchimpfung und dort erkranken mehr Menschen an Keuchhusten als bei uns vor Einführung der Impfung in den 50er Jahren. In den Niederlanden gab es eine Mumsepidemie. Viele der Erkrankten, weit über 70% waren ausreichend geimpft und in den USA waren bei der Keuchhustenepidemie 100% der Erkrankten gültig geimpft.Auch wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass durch die Lebendvirusimpfung kein lebenslanger Schutz bewirkt werden kann und vermutlich erst nach mehreren Impfungen eine Wirkung erfolgen könne.Was heißt, die geimpften Personengruppen sind immer wieder während unerkannter Infektionen in der Inkubationszeiten ansteckend. Damit ist ein Anstieg der Infektionsrate zu begründen, weil beispielsweise eine Erzieherin nicht nur einmal in ihrer Kindheit Masern bekommt, sondern immer wieder, sich durch geimpfte Kinder ansteckt und die Erkrankung teilweise unerkannt weiterträgt. Somit sind insbesondere schwache und empfindliche Menschengruppen besonders gefährdet, durch Geimpfte infiziert zu werden. Deshalb sind auch grundsätzlich geimpfte Kinder in der Inkubationszeit von mindestens 14 Tagen, aus den Kindergärten und Familien mit kleineren und immunschwachen Geschwistern oder gefährdeten Erwachsenen fern zu halten. Hier fordern wir Kurzaufenthalte von 2-3 Wochen in Kinderheimen, in denen Erwachsene betreuen, die die Erkrankung natürlich durchlebt haben. Auch bewirkten Lebendvirusimpfung sehr viel häufiger eine Encephalitis als eine natürliche Erkrankung, ist der Schutz gefährdeter Personenkreise mehr als ernst zu nehmen und sofort zu reagieren. Die aktuellen Zahlen über den Anstieg der Infektionen insbesondere im Erwachsenenalter gehen derzeit durch die Presse. Da die Erkrankungen bei Geimpften schwerer verläuft, müssen immer mehr Patienten mit einer Masernerkrankung im Krankenhaus behandelt werden. Aus diesem Grund ist sofort zu reagieren und insbesondere die, mit Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Windpocken, Rotavirus, Röteln) geimpfte Kinder/Erwachsenen mit Umgang zu besonders Gefährdeten und Immunschwachen (Kindern, Familien mit Kleinkindern, Alten- und Schwerkranken, sowie deren Betreuer wie Erzieher, Lehrer, Therapeuten, Krankenhaus- oder Altenpflegepersonal) in Qua­ran­tä­ne zu nehmen. Insbesondere Betreuer von Kindern (Erzieher, Sozialassistentin, Lehrer, Pädagogen, Ergo-, Physiotherapeuten, Logopäden und Kinder- und Hausärzte und deren med. Fachangestellte) sind durch ungeimpfte Fachkräfte zu ersetzten. Gegebenenfalls können Mundschutz und Handschuhe in wenigen Berufsgruppen ausreichen.

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știri

  • Pet 2-17-15-2126-054703 Gesundheitsvorsorge
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag solle den Ausschluss von
    durch Lebendimpfstoffe (Masern, Mumps, Windpocken, Rotavirus, Röteln) geimpften
    Personen mit Umgang zu besonders Gefährdeten und Immunschwachen (Kindern,
    Familien mit Kleinkindern, Alten und Schwerkranken sowie deren Betreuer, wie
    Erzieher, Lehrer, Therapeuten, Krankenhaus- oder Altenpflegepersonal)
    beschließen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr... mai departe

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