Reģions: Vācija

Gesundheitsvorsorge - Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahre

Lūgumraksta iesniedzējs
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
573 Atbalstošs 573 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

573 Atbalstošs 573 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine allgemeine Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahre einzuführen, wobeia) sich die vorzunehmenden Impfungen an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des RKI (STIKO) orientieren;b) mögliche rechtliche Folgen aus einem Nichtbeachten der Regelung allein die Erziehungsberechtigten und nicht etwa die behandelnden Ärzte treffen;c) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von der Impfpflicht ausgenommen sind.

Pamatojums

Heutzutage können wir in Deutschland im Alltag vergleichsweise sicher und gesund leben. Das war noch vor wenigen Jahrzehnten anders: Erst durch die flächendeckende Impfung mehrerer Generationen konnten tödliche Krankheiten wie Pocken oder Kinderlähmung hierzulande deutlich zurückgedrängt und dadurch die Lebenserwartung und –Qualität gesteigert werden.Seit Jahren werden jedoch die notwendigen hohen Durchimpfungsquoten von über 95% bei vielen Infektionserkrankungen nicht erreicht. Eine langfristige und nachhaltige Eradikation von gefährlichen Infektionskrankheiten kann so nicht erreicht werden. Dieser alarmierende Zustand hat so weit geführt, dass es zuletzt in Deutschland wieder zu so vielen Masern-, Mumps- und Windpocken-Ausbrüchen kam wie seit 10 Jahren nicht mehr. Besonders häufig und schwerwiegend betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche. Gerade bei ihnen ist bei vielen Infektionserkrankungen mit hohen Komplikationsraten und anhaltenden Spätfolgen wie Taubheit, Unfruchtbarkeit etc. zu rechnen.Nicht zuletzt durch unwissenschaftliche Vorurteile und Impfmüdigkeit gefährden immer mehr Eltern dadurch fahrlässig die Gesundheit ihrer, aber auch anderer Kinder. Dies können wir nicht weiter hinnehmen. Denn auch das Erziehungsrecht der Eltern kennt Grenzen, wenn es zulasten des Wohlergehens und der Gesundheit des Kindes geht. Kinder sollten deshalb zum Schutze ihrer körperlichen Unversehrtheit ein Recht auf Impfschutz erhalten, der im Zweifel auch gegen das Dafürhalten der Eltern durchgesetzt wird.Die behandelnden Ärzte sollten allerdings für eine Impfverweigerung der Eltern nicht haften, jedoch dazu angehalten sein, die Erziehungsberechtigten bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen auf die bestehende Impfpflicht hinzuweisen sowie über die medizinische Faktenlage aufzuklären. Zudem wird angeregt, über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) eine Aufklärungskampagne über den Nutzen, die Wirkungsweise und die gesellschaftliche Notwendigkeit von Impfungen sowie die Auseinandersetzung mit gängigen Vorurteile zu lancieren.

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