Gesundheitswesen - Spezieller Schutz für Menschen mit depressiven Erkrankungen im Zuge der Gesetzgebung zur Sterbehilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen von Gesetzgebung zur Sterbehilfe Menschen mit Depressionen bzw. depressiver Veranlagung vor sich selbst geschützt werden. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der Gesetzgebung zur Sterbehilfe alte und schwerkranke, vielleicht pflegebedürftige Menschen vor der Beeinflussung zur Sterbehilfe durch diejenigen geschützt werden, die durch den Tod dieser Menschen einen Vorteil für sich erreichen wollen.

Begründung

Es kann sein, dass Menschen in ihrer depressiven Erkrankung um Sterbehilfe bitten. Diese Bitte geschieht eigentlich nicht aus freiem Entschluss, da die Depression maßgeblich ist. Deshalb soll bei jedem Patienten, der um Sterbehilfe bittet, immer zuerst geprüft werden, ob er depressiv erkrankt ist. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass einem depressiven Patienten Sterbehilfe geleistet wurde, soll derjenige streng bestraft werden, der Sterbehilfe geleistet hat. Denn ein solcher Fall wiegt schwer.Es kann sein, dass alten, schwerkranken und pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige oder andere Personen eingeredet wird Suizid zu begehen. Dahinter könnte z.Bsp. Habgier stehen, mit der Absicht sich ein Erbe zu verschaffen. Dahinter könnte stehen sich der Pflicht zu entziehen Pflege und Hilfe zu leisten. Deshalb soll bei jedem Patienten, der um Sterbehilfe bittet, immer zuerst geprüft werden, ob er aus eigenem und freien Willen darum bittet. Andernfalls könnte die Hinterhältigkeit anderer zu einem unfreiwilligem Tod führen. Da dies an kriminelles Handeln grenzt, sollte hier auch Bestrafung per Gesetzbeschluss festgelegt werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4513-026218

    Straftaten gegen das Leben


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen von Gesetzgebung zur Sterbehilfe
    Menschen mit Depressionen bzw. depressiver Veranlagung vor sich selbst geschützt
    werden. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der
    Gesetzgebung zur Sterbehilfe alte und schwerkranke, vielleicht pflegebedürftige
    Menschen vor der Beeinflussung zur Sterbehilfe durch diejenigen geschützt werden,
    die durch den Tod dieser Menschen einen... weiter

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