Gesundheitswesen - Zahlung einer Pauschale bei Organspenden von den Krankenkassen an einem vom Spender zu bestimmenden Begünstigten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Unterstützende 50 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

50 Unterstützende 50 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass bei Organspenden eine Pauschale von den Krankenkassen an einen vom Spender zu bestimmenden Begünstigten gezahlt wird oder z.B. für sein eigenes Begräbnis verwendet werden kann. Dies sollte in einer Behörde vom Spender selbst ausgefüllt und hinterlegt werden. Im Falle des Ablebens kann dann darauf zugegriffen werden.

Begründung

Auch dem Spender sind seine Organe etwas wert und er möchte vielleicht seinen Angehörigen etwas hinterlassen. So würde eine Anreiz geschaffen, um Organspender zu werden. An die Höhe Summe dachte ich zwischen 20.000-40.000 €, die auch nur bei Inanspruchnahme der Organe geleistet werden.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-212-014964
    65197 Wiesbaden
    Gesundheitswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass bei Organspenden eine Pauschale von den
    Krankenkassen an einen vom Spender zu bestimmenden Begünstigten gezahlt wird oder
    z.B. für sein eigenes Begräbnis verwendet werden kann.
    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, auch dem Spender seien seine Organe etwas wert
    und er möchte vielleicht seinen Angehörigen etwas hinterlassen. So würde ein Anreiz
    geschaffen, um Organspender zu werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die... weiter

Noch kein PRO Argument.

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