Region: Niemcy

Gesundheitswesen - Zulassung der aktiven Sterbehilfe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
1 358 1 358 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

1 358 1 358 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die aktive Sterbehilfe für jeden Menschen als lebensbeendende Handlung ermöglicht wird und die aktiven Helfer als Begleiter straffrei im Strafgesetzuch gestellt werden. Staat und Kirche sind in diesem Fall strikt voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke hat in keinem Fall Einfluss auf diese Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe wird durch die Anwesenheit eines zugelassenen Arztes und eines Rechtsanwaltes begleitet.

Uzasadnienie

Der geschäftsfähige Mensch hat in Zeiten in denen er durch einen todesnahen Gesundheitszustand vom baldigen Tod bedroht ist das Recht den Zeitpunkt und die Art seines Ablebens selbst zu bestimmen. Der ausgebildete Arzt darf in diesem Fall aktiv in den Verlauf des Todes eingreifen. Jeder Mensch hat das Recht auf einen angemessenen Tod im Sinne seiner Vorstellungen. Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar!

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Aktualności

  • Pet 2-18-15-212-003084Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die aktive Sterbehilfe zu ermöglichen und die aktiven
    Helfer als Begleiter straffrei zu stellen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Staat und Kirche seien in diesem Fall strikt
    voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke habe in keinem Fall Einfluss auf die
    Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe soll durch die Anwesenheit eines zugelassenen
    Arztes und eines Rechtsanwalts begleitet werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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