Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Gleichstellung des rückwirkenden Kindesunterhalt zum laufenden Kindesunterhalt und keine Zulassung des rückwirkenden Kindesunterhalts in die Insolvenzmasse sowie eine Strafverfolgung bei Rückwirkenden Kindesunterhalt.
Begründung
Der laufende Kindesunterhalt wird immer bevorzugt behandelt aber die Kinder, die von anderen Vätern adoptiert wurden, um dem Kind ein Vater zu sein, werden benachteiligt behandelt. Damit wird die Gleichbehandlung, wie im Grundgesetz festgeschrieben, nicht eingehalten.
Die Kinder können für die verantwortungslosen Erzeuger nichts und noch weniger die Adoptiveltern, die das Kind großziehen und es mit allem versorgen, was das Kind braucht und sich wünscht.
Geht der Erzeuger in die Insolvenz, geht auch der rückwirkender Kindesunterhalt in die Insolvenzmasse und damit kann der Erzeuger sich aus der Verantwortung ziehen. Das Insolvenzgericht betrachtet das Kind als Sache und nicht als Mensch.
Damit bekommt der Steuerzahler sein Geld nicht zurück. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird von Steuergeldern finanziert. Somit werden die Adoptiveltern und der Steuerzahler bestraft, für einen Erzeuger, der keine Verantwortung übernehmen will.
Die Strafverfolgung ist bei laufendem Kindesunterhalt möglich, aber nicht bei rückwirkenden Kindesunterhalt. Auch wenn bei rückwirkenden Kindesunterhalt keine weiteren Unterhaltsforderungen dazu kommen, muss es möglich sein, den Erzeuger einer Strafverfolgung auszusetzen, um dem Erzeuger klar zu machen, dass er den Kindesunterhalt einzuhalten hat und dass er sich nicht aus der Verantwortung ziehen kann.
Insgesamt ist zu sagen: Dies ist eine Stärkung für die Adoptiväter und den Steuerzahler.
Persönlich ist zu sagen: Wer seine DNA verteilt, der muss auch für die Entstehung eines Kindes auch die volle Verantwortung tagen und darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen.