Petitsioon viidi lõpule
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Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, das aktive und passive Recht zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten auf intersexuelle Menschen zu erweitern und das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) dergestalt umzuformulieren, dass es intersexuelle Menschen in jedem relevanten Aspekt einschließt.
Selgitus
Das Bundesverfassungsgericht entschied unlängst, dass neben den Kategorien "männlich" und "weiblich" eine dritte Kategorie im Personenstand zu schaffen ist, um den Rechten intersexueller Menschen zu entsprechen.Das Bundesgleichstellungsgesetz bestimmt, dass die Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten nur von Menschen weiblichen Geschlechts ausgeübt werden darf. Ferner sind auch nur weibliche Personen berechtigt, die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Diese Regelung ist obsolet.