Gleichstellungsrecht - Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Dienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Unterstützende 71 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

71 Unterstützende 71 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf die Gleichstellung von Mann und Frau auch bei allen Dienstleistungen geachtet wird, bei denen eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter nicht notwendig ist. Ferner soll der Deutsche Bundestag beschließen, welche unterschiedlichen Behandlungen im konkteten Falle zulässig sind.

Begründung

Es finden sich zahlreiche Beispiele für untschiedliche Behandlungen zwischen Mann und Frau bei gängigen Dienstleistungen. Gemeint sind z.B. Dienstleistungsanbieter, die für ein Geschlecht eine bestimmte Dienstleistung kostenfrei anbieten, die selbe Dienstleistung für das jeweilige andere Geschlecht jedoch kostenpflichtig ist. Auch gemeint sind Dienstleistungen, für die speziel für ein Geschlecht einen Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung gilt und für das jeweilige andere Geschlecht nicht. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Internetplattform bietet unter ihren Mitgliedern eine Kommunikationsplattform im Netz. Die Kontaktaufnahme von eines weiblichen Mitgliedes zu anderen Migliedern ist kostenfrei, die Kontaktaufnahme von männlichen Mitgliedern zu anderen ist kostenpflichtig. Diese Vorgehensweise steht im Gegensatz zur im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-2162-029273Gleichstellungsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass auf die Gleichstellung von Mann und Frau auch
    bei allen Dienstleistungen geachtet wird, bei denen eine unterschiedliche Behandlung
    der Geschlechter nicht notwendig ist. Ferner soll der Deutsche Bundestag
    beschließen, welche unterschiedlichen Behandlungen im konkreten Falle zulässig
    sind.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, derzeit bestehe eine
    unterschiedliche Behandlung zwischen den Geschlechtern bei Dienstleistungen. Für
    ein Geschlecht würde eine Dienstleistung... weiter

Internetplattformen sind nur ein Beispiel, es geht auch umgekehrt: Beim Friseur zahlt man als Frau unabhängig von der Haarlänge mehr als Männer.

Noch kein CONTRA Argument.

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