Erfolg

Gleichstellungsrecht - Keine gesetzliche Frauenquote in Unternehmensvorständen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
590 Unterstützende 590 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

590 Unterstützende 590 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es nicht zu einer zwangsweisen Frauenquote in Unternehmensvorständen kommen soll.

Begründung

In Unternehmen mit vielen Ingenieren wie z.B. in der Automobilbranche arbeiten auf allen Ebenen ca. 5%. In der Personalabteilung sind es mehr und in den Fachabteilungen z.T. noch weniger. Dieser weibliche Anteil entspricht in etwa auch dem Anteil der Frauen die Ingenieurwissenschaften studieren und ist damit nichts als eine logische Konsequenz.Und jetzt soll ein solches Unternehmen von Gesetz wegen gezwungen werden in ihrem Vorstand eine Frauenquote von 40% zu erreichen? Wie soll das gehen?Will man Frauen zwingen Ingenieurwissenschaften zu studieren? Vielleicht haben Frauen einfach keine Lust auf den mitunter sehr hektischen und anstrengenden Job eines Entwicklungsingenieurs. Und vielleicht ist auch so, dass sie selbst wenn sie diesen Weg einschlagen gar nicht unbedingt, den noch anstrengenderen Weg einer Führungskraft bestreiten wollen.Um diese Quote erreichen zu wollen müsste man quasi jede Frau in Deutschland, die Ingenieurin ist und auch diesen Job machen möchte, automatisch in jede frei werdende Führungsposition berufen und zwar vor jedem Mann, egal wie viel besser dessen Eignung auch sei. So wäre es vielleicht in ein paar Jahren möglich halbwegs qualifizierte weibliche Vorstände besetzen zu können.Soll das der Weg eines Rechtsstaats sein, der die Gleichbehandlung will und dazu die Ungleichbehandlung zum Gesetzten erheben will. Warum soll diese Generation Männer jeglicher Perspektive beraubt werden, weil vor einigen Generationen Frauen benachteiligt wurden und weil Frauen andere Berufe lieber ausüben. Wenn man für Gleichbehandlung steht kann man nicht Ungleichbehandlung zum Gesetz erheben!

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-17-2162-041217 Gleichstellungsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass keine verpflichtende Frauenquote in
    Unternehmensvorständen beschlossen wird.

    Er führt an, dass es in Unternehmen mit vielen Ingenieuren, wie z. B. in der
    Automobilbranche, nur wenige weibliche Fachkräfte gebe. Der Anteil betrage ca.
    5 Prozent und entspreche damit in etwa dem Anteil der Frauen, die
    Ingenieurwissenschaften studieren. Daher sei es nicht möglich, dass Unternehmen
    verpflichtet würden, eine Frauenquote von 40 Prozent zu erreichen. Zudem seien
    Frauen möglicherweise auch... weiter

  • am 08.06.2017

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