Región: Gemeinde Bakum
Energía

Bakum: Großer Windpark - Großer Abstand

Peticionario no público.
Petición a.
Gemeinde Bakum
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  1. Iniciado 2013
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Ich fordere die Einhaltung größerer Abstandsgrenzen zu Wohnbebauungen, mindestens 1.500 m bei der Ausweisung von Potenzialflächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Bakum, speziell bei der jetzt geplanten 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windenergie):

Der Gemeinderat der Gemeinde Bakum hat seine Verwaltung beauftragt, mögliche Sondergebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen. Bei dieser so genannten Potenzialflächenanalyse wurde das gesamte Gemeindegebiet anhand von Mindestabständen zu Ausschlussflächen, wie z.B. Gebiete mit Wohnbebauung oder Waldflächen (> 2.000 qm) analysiert. „Zum Schutz der Anwohner“ wurde als Mindestabstand der Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ein Wert von 600m vorgegeben, Wohngebieten und größeren Siedlungsanlagen wurde aufgrund der potenziellen Erweiterung dieser Gebiete ein erhöhter Schutzradius von 1000m zugestanden.

Es wird zudem betont, dass der normale Schutzradius von 500m aufgrund der Größe der entstehenden Anlagen sogar um ganze 100m erweitert wurde, um eine bedrückende optische Wirkung zu vermeiden. Eine erhöhte Lärmemission gegenüber kleineren Anlagen wird indes mit besseren Laufeigenschaften und einer verbesserten Konstruktion negiert. Den wissenschaftlichen Beweis hierfür bleibt sie schuldig.

An diesem Punkt möchte ich anknüpfen und meine Einwendungen vorbringen. Ich habe mich nach dem Besuch der Versammlung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 15.04.2013 mit der sehr kontrovers diskutieren Problematik von Windenergieanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen auseinandergesetzt. Die Meinungen reichen hier von völliger Leugnung sämtlicher Emissionen bis hin zu extremen Vorstellungen von psychisch und physisch krankmachenden Emissionen in bis zu 20 km Entfernung und sogar darüber hinaus. Aufgrund der speziellen Lage meines Wohnhauses zu dem Windpark bin ich von einigen Emissionen nur am Rande betroffen (z.B. optische Bedrängung oder Schlagschatten) und habe mich daher speziell mit der Lärmproblematik befasst.

Da man nicht gleich alles glauben soll, was man liest und hört, habe ich versucht, gesicherte und seriöse Erkenntnisse über die Auswirkungen von Windenergieanlagen zu erhalten, z.B. wissenschaftliche Studien und Emmissionsmessungen, aber auch selber mal eine Windkraftanlage zu besichtigen.

Nach meinen Besuchen in den Windparks in Bünne und Carum bei sehr windigem Wetter konnte ich mir ein Bild von der Lärmbelästigung der Windenergieanlagen machen. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft emittieren Windenergieanlagen aber neben dem normalen hörbaren Lärm sowohl Infraschall als auch tieffrequenten Schall. Diesen „Lärm“ kann man allerdings nicht hören. Bei meiner Suche nach seriösen und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Studien zu diesen Emissionen war ich aber zweifelsfrei nicht der einzige.

Razones.

Das renommierte und auch in der Rechtsprechung viel zitierte Robert –Koch-Institut hat am 30. November 2007 eine achtseitige Empfehlung mit dem Titel: „Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?“ publiziert. Auf der letzten Seite zitiere ich das Institut wie folgt:

„Es muss insgesamt ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall konstatiert werden. Im Vergleich zum normalen Hörbereich liegen nur wenige gesicherte Erkenntnisse über Auftreten und Wirkung von tieffrequentem Schall vor. Die Kommission sieht einen großen Handlungs- und Forschungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Optimierung der Messmethoden,
  • Untersuchungen zum Auftreten von tieffrequentem Schall und seinen Wirkungsmechanismen, bei differenzierter Betrachtung von temporären und dauerhaften Einwirkungen,
  • Durchführung methodisch belastbarer epidemiologischer Untersuchungen zur Quantifizierung möglicher Wirkungen (insbesondere nach Langzeitexposition) sowie zur Identifizierung von betroffenen Bevölkerungsgruppen,
  • Detailstudien zur gesundheitsrelevanten Belastung von Risikogruppen durch neu identifizierte noch unsichere Risikobereiche“

Bei der weiteren Recherche finde ich in einer Information des Umweltbundesamtes vom 08. Februar 2013 unter dem Titel: „Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall im Wohnumfeld“ den folgenden Passus:

„Insgesamt besteht ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall. Für Betroffene ist dies hinsichtlich der Bewertung der Belastung durch Dritte oftmals ein Problem. Das Umweltbundesamt hat daher im Jahr 2011 ein Forschungsvorhaben zu dieser wichtigen Thematik vergeben, das sich mit der Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall beschäftigt.“

Diese beiden Quellen belegen zwar nicht, dass die genannten Schallemissionen schädlich sind. Gleichwohl belegen Sie auch nicht, dass sie es nicht sind. Offensichtlich kann mir niemand garantieren, dass ich seitens der Windkraftanlagen keinerlei Schädigungen zu erwarten habe.

Das Robert-Koch-Institut weist in Ihrer Studie allerdings auch darauf hin, dass eine mögliche Gefährdung bestehe und gerade bei einer dauerhaften Belastung mit Infra- und tieffrequentem Schall, wie dies bei Windkraftanlagen der Fall sein dürfte, insbesondere sensible Personen, wie z.B. Kinder Schaden nehmen könnten.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten wurden bereits in vielen zivilisierten Ländern und sogar in einigen Bundesländern die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern erhöht, hier einige Beispiele:

Land/Bundesland Mindestabstand Frankreich 1.500 m Schottland 2.000 m USA 2.500 m England 3.000 m

Nordrhein-Westfalen 1.500 m Baden-Württemberg 2.000 m Altmark 10-fache Anlagenhöhe

Es gibt unzählige Befürworter von höheren Abstandsgrenzen, teils durch wissenschaftliche Studien untermauert, die ich an dieser Stelle nicht alle aufzählen kann. In der Summe kommen aber alle aufs gleiche Ergebnis: 600m Entfernung sind definitiv zu wenig. Ich empfehle daher, die in der Änderung des Flächennutzungsplanes angenommenen Mindestabstände noch einmal zu überdenken und einen Mindestabstand zu Wohnhäusern von mindestens 1.500m einzuhalten, auch wenn dann kein entsprechendes Gebiet mehr ausgewiesen werden kann.

Ferner sollte auch die Immissions-Gesamtbelastung der Anwohner kritisch hinterfragt werden. Durch den massiven Zubau von Biogas- und Tierhaltungsanlagen sind die Emissionen in der Gemeinde Bakum und besonders in Lüsche an einem Maximum angelangt, was die Gemeinde ja bereits zur Verhängung einer Veränderungssperre veranlasst hat. Jetzt in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern einen Windpark und entsprechenden Emissionen zu errichten, erstaunt mich daher sehr.

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