Reģions: Vācija
Ekonomika

Gründungszuschuss für Existenzgründer verlängern

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Bundestag möge beschließen, dass bereits bewilligte Gründungszuschüsse zur Existenzgründung in voller Höhe um 6 Monate verlängert werden.

Pamatojums

Durch die Corona-Krise werden derzeit für viele Firmen aber auch Einzelunternehmer und freiberuflich tätige Menschen unterschiedliche Hilfspakete auf den Weg gebracht. Damit sollen die Verdienstausfälle während und in den ersten Monaten nach der Krise abgefedert werden. Antragsberechtigt ist man allerdings nur, wenn die Selbstständigkeit seit längerer Zeit besteht. Bei freiberuflichen Selbstständigen muss die hauptberufliche Tätigkeit je nach Bundesland bereits im Dezember 2019 begonnen worden sein. Außerdem darf die Soforthilfe derzeit nicht für die Lebenshaltungskosten genutzt werden.

Existenzgründer, die seit diesem Jahr den Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglichen 300 Euro für Sozialversicherungen bekommen, bleibt diese Unterstützung komplett verwehrt. Dabei sind es genau diese Existenzgründer, die derzeit keine Möglichkeit haben, einen Kundenstamm aufzubauen. Die Corona-Krise bedeutet für viele dieser Gründer eine Art Arbeitspause ohne die Möglichkeit auf einkommen. Mögliche Kunden können aktuell ebenfalls nicht planen und vergeben keine neuen Aufträge.

Daher wird gefordert, diesen Existenzgründungszuschuss um 6 Monate in voller Höhe zu verlängern. Somit haben Gründer nach der Corona-Krise die gleichen Voraussetzungen, wie ohne Corona und so eine tatsächliche Chance, ihre berufliche Tätigkeit auch zu einem Erfolg zu bringen.

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