Alueella: Saksa

Grundbuchrecht - Rechtsanspruch zur Prüfung und ggf. Löschung von Bergschadenverzichts-Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch durch Grundstückseigentümer

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Tukeva 20 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass ein Grundstückseigentümer nach einer Frist von mindestens 5 Jahren nach Beendigung einer Bergbautätigkeit einen Rechtsanspruch zur Prüfung und ggf. Löschung von Bergschadenverzichts-Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch gegen angemessene Entschädigung des Rechteinhabers erhält.

Perustelut

Am 21.12.2018 endet der Steinkohlebergbau in Deutschland. Die Grundstückbesitzer in den betroffenen Regionen sehen sich vielfach aber zeitlich unbegrenzt mit der Dienstbarkeit des Bergschadenvoll- oder Bergschadenminderverzichts in den Grundbüchern konfrontiert. Bei einer angestrebten Neubebauung der betroffenen Grundstücke ist eine Beleihung bzw. Finanzierung der Baumaßnahme auf Basis einer Grundschuld aufgrund verschärfter Kreditvergaberichtlinien bei den Kreditinstituten mittlerweile ausgeschlossen.Weigert sich der Inhaber der Dienstbarkeiten -zumeist der letzte Inhaber eines Bergfeldes oder sein Rechtsnachfolger- einer Löschung der Dienstbarkeit auch gegen eine Entschädigung zuzustimmen ("Abkauf des Bergschadenverzichts") gibt es keine rechtliche Handhabe einer Prüfung. Da nach herrschender Meinung 5 Jahre nach Beendigung bergbaulicher Tätigkeiten in Tiefen von mehr als 400m aufgrund des Bergdrucks keine Effekte an der Erdoberfläche mehr zu erwarten sind, benachteiligt die unbegrenzte Wirksamkeit eines Bergschadenverzichts einen Grundstückseigentümer einseitig in unangemessener Weise.Große Teile der ehemaligen Abbauregionen in Nordrhein-Westfalen befinden sich unter den Großstädten im Ruhrgebiet. Hier herrscht bereits heute ein großer Mangel an Gewerbeflächen und bezahlbarem Wohnraum, so dass dem Gesetzgeber an einer Vereinfachung von Investitionen in Bauvorhaben sehr gelegen sein sollte.

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