Grunderwerbsteuer - Abschaffung der Grunderwerbsteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
441 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

441 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Die Abschaffung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % beim Kauf der Erstimmobilie.

Begründung

Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2009 beschlossen, die Eigenheimzulage nicht wieder einzuführen, obwohl einiges dafür spricht. Die Argumentation ist bekannt und muss nicht erneut aufgeführt werden. Darüber hinaus steht die neue Bundesregierung für Steuervereinfachung und Steuerentlastung. Steuern sollen eine lenkende Wirkung haben und die Staatsausgaben decken. Leider wird über die Grunderwerbststeuer gegenteiliges bewirkt: a) Viele Bürger können sich kein Eigenheim leisten und sind später im Rentenalter auf staatliche Mietzuschüsse angewiesen. b) Der Staat verhindert in vielen Fällen der Erweb der selbstgenuzten Immobilie selbst wenn ein Wohungsüberschuss vorhanden ist und die Bevölkerung schrumpft. Die Grunderwebststeuer entfällt auch auf gebrauchte Immobilien und damit entfällt die Lenkung bzw. Verhinderung auf Neubauten. c) Ziel eines jeden Staates sollte es sein, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung in Wohneigentum zu überführen, um gegen den Zerfall der Mittelschicht anzukämpfen. Die
selbstgenutzte Immobilie ist Inflationsgeschützt und beugt Armut im Alter vor.

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Neuigkeiten

  • Ingo Tonsor

    Grunderwerbsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Grunderwerbsteuer abgeschafft wird.

    Die Abschaffung der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% soll sich auf den Kauf
    einer Erstimmobilie beziehen. Zur Begründung wird angeführt, der Deutsche Bun-
    destag habe am 17.12.2009 beschlossen, die Eigenheimzulage nicht wieder einzu-
    führen, obwohl einiges für diese spreche. Angesichts der Grunderwerbsteuer könn-
    ten sich viele Bürger kein Eigenheim leisten und seien später im Rentenalter auf
    staatliche Mietzuschüsse angewiesen.

    Weiterhin verhindere... weiter

Bei den stark gestiegenen Preisen für Immobilien ist es für viele Familien des 'Mittelstandes' auch duch eine Riester-Förderung nicht möglich genug anzusparen, um sich ein ERSTES Eigenheim zu leisten. Gerade die prozentuale Bewertung spielt wieder nur Spekulaten, Erben und vermögenden Leuten in die Hände. Gerade eine verteuerung der letzten 10 Jahre um teilweise 100.000€ pro ist für Erstimmobilien-Interessenten kaum/nicht zu erwirtschaften. Der Staat verdient an den Spekulationen, die Familen stehen hinten an!

Wieso nur bei der ersten Immobilie? Es gibt bereits funktionierende Modele wie man den Grunderwerbsteuer komplett umgehen kann - die so genannten Share-Deals. Es ist aber einer Durschnittsfamilie meistens zu komplex und somit nicht nutzbar. Wieso soll die "Grunderwerbsteuerbefreiung" nur den Superreichen vorbehalten sein? Das ist ein Grund es komplett und nicht nur für die Erstimmobilie abzuschaffen.

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