Regione: Germania

Grunderwerbsteuer - Befreiung von der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
405 Supporto 404 in Germania

La petizione è stata respinta

405 Supporto 404 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... 1. Im ersten Schritt wird die Befreiung von der Grunderwerbssteuer für selbst genutztes Wohneigentum rückwirkend zum 1.7.2012 wieder eingeführt. 2. In einem weiteren Schritt wird das Grunderwerbsteuergesetz zum fiskalisch nächstmöglichen Zeitpunkt ersatzlos abgeschafft.

Motivazioni:

  1. Es ist kontraproduktiv, wenn der Staat einerseits -Bausparförderung gewährt,

- das 936,-- DM Gesetz zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen prämiert bzw. steuerbegünstigt, - den sog. "Wohn-Riester" als Begünstigung der privaten Wohn-Eigentumsbildung begünstigt und gleichzeitig den Grunderwerb für die private Wohn-Eigentumsversorgung mit GrErwSt belastet. 2. Es ist in sich widersprüchlich, wenn der Staat einerseits - Wohngeld gewährt für Bezieher kleiner Einkommen, - sozialen Wohnungsbau mit erheblichen Mitteln bezuschußt, andererseits aber die lebenslange Selbstversorgung des Bürgers mit Wohnung steuerlich mit GrErwSt belastet. 3. Es hat staatlich unerwünschte Wirkungen, GrErwSt für private Wohnraumversorgung zu erheben, hinsichtlich - der Entstehung von zunehmender Altersarmut wegen erheblich sinkender Rentenansprüche für heutige sog. Hartz IV Empfänger, Mini-Jobber, Arbeitslose, weil zukünftig diese Personengruppen auf Grundsicherung im Alter (aus Steuermitteln) und ggf. zuätzlich Wohngeld als Mieter angewiesen sein werden, - während Wohnungseigentümer, die im Rentenalter schuldenfrei sind, auch bei verringerten Rentenansprüchen sich selbst versorgen werden können. 4. Es hat k e i n e politische Lenkungswirkung, GrErwSt zu erheben, weil auch weiterhin jedermann zu jedem Zweck in unbegrenzter Menge Grund erwerben kann. - Spekulanten und Kapitalstarke werden die GrErwSt in Kauf nehmen, um längerfristig Gewinne zu erzielen, während - die finanzschwächeren Gruppen durch die Steuererhebung gehindert werden, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. 5. Der Satz der GrErwSt wurde, in den Bundesländern unterschiedlich, letztes Jahr um bis zu 33 % erhöht, dagegen - gewährt der Staat keinerlei Gegenleistung oder Vorteile für die GrErwSt-Pflichtigen. Für eine solch massive und sehr einseitige Erhöhung gibt es schon gar keinen Grund. - Staatliche Willkür ist verboten. Die Verhältnismäßigkeit ist grob verletzt. 6. Die bloße Möglichkeit einer Steuerabschöpfung ist kein hinreichender Grund dafür (ebensogut könnte der Staat die Atemluft besteuern, vgl. Ephraim Kishon). 7. Die öffentlichen Hände (Kommunen u. a.) treiben die GrErwSt-Last künstlich in die Höhe, weil sie öffentlichen Grund, der für Bauzwecke freigegeben wird, fast nur noch an Bauträger oder große Investoren / Genossenschaften vergeben, weil ihnen die Verwaltungsarbeit mit vielen privaten Einzelkäufern zu lästig ist. - Damit zwingen sie den privaten Käufer, die GrErwSt (entgegen ihrem formulierten Sinn), auf das fertige EFH oder die fertige ETW zu bezahlen, anstatt nur auf den Grundstücksanteil, wenn der Bürger die Möglichkeit hätte, selbst Bauherr zu sein. 8. Boden, Luft und Wasser sind Naturgüter, die grds. jedermann unentgeltlich zur Verfügung stehen müßten. Da dies bei Grundstücken wegen der begrenzten Menge nicht realisierbar ist, ist die sinnvolle Verknappung zwecks effizienter Ausnutzung bereits über den gebildeten Marktpreis erreicht, ohne dass der Staat noch eingreifen muss.

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Novità

  • Pet 2-17-08-6122-038612Grunderwerbsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für
    selbstgenutztes Wohneigentum rückwirkend zum 01.07.2012 wieder einzuführen und
    das geltende Grunderwerbsteuergesetz ersatzlos abzuschaffen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, er sei kontraproduktiv, wenn der Staat einerseits
    etwa Bausparförderung gewähre und weitere Maßnahmen einführe, die die
    Schaffung von privatem Wohneigentum begünstigten, und gleichzeitig der
    Grunderwerb für die Versorgung mit privatem Wohneigentum mit einer
    Grunderwerbsteuer... avanti

Die Ausführung der Petition sagt ja schon alles...den es gibt viele die sich erst etwas aufgebaut haben und dann durch die Armut die Kosten nicht mehr zahlen können, was höchst ungerecht ist. Des Weiteren find ich es ungerecht das man die Petition nicht unterschreiben kann!

Pech gehabt - Wenn man sich Wohneigentum so knapp finanzieren muss, dass es für die Grunderwerbssteuer nicht mehr reicht, sollte man sich vielleicht damit abfinden, dass man sich KEIN Wohneigentum leisten kann....

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