Regiune: Germania

Grundgesetz - Änderung von Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot von autonomen Waffensystemen)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
129 129 in Germania

Petiția este respinsă.

129 129 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz zu ändern und ein Verbot von autonomen Waffensystemen dem Artikel 26 hinzuzufügen.

motive

Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden. Der Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten Bereichen muss gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden. Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein.Autonome Waffensysteme, welche in Kriegsgebieten Menschen bekämpfen und töten, ohne dass ein Mensch darüber direkt Kontrolle hat, gehören international geächtet. Deutschland soll auf Entwicklung, Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über autonome Waffensysteme verzichten. Ebenfalls dürfen diese Waffensysteme weder durch noch über Deutschland transportiert, noch auf dem Staatsgebiet gelagert oder bereit gehalten werden.

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știri

  • Pet 1-19-06-10000-005953 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung von Artikel 26 Grundgesetz um ein Verbot
    autonomer Waffensysteme gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
    ethisch-normative Entscheidungen nur von Menschen getroffen werden könnten. Der
    Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten
    Bereichen müsse gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.
    Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen
    müsse immer eine... mai departe

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