Grundgesetz - Grundrecht auf Asyl auch bei wirtschaftlich-existenzieller Bedrohung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
97 Unterstützende 97 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

97 Unterstützende 97 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Grundrecht auf Asyl nicht nur Gültigkeit erlangt bei politischer Verfolgung, sondern dahingehend ergänzt wird, dass auch Asyl zu gewähren ist, wenn im Herkunftsland Leib und Leben des Asylsuchenden durch wirtschaftliche Gegebenheiten ernsthaft bedroht ist bzw. eine Existenz unter menschenwürdigen Bedingungen auf absehbare Zeit nicht möglich ist.

Begründung

Vorweg: Die Bundesrepublik Deutschland soll sicherlich nicht das Armenhaus der Welt sein und sämtliche Bewohner wirtschaftlich schwacher Staaten "durchfüttern". Ein Sozial- & Rechtsstaat wie Deutschland ist jedoch nicht nur verpflichtet, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren, sondern er steht ebenso in der Verantwortung und Verpflichtung, Menschen, die unter den widrigsten Umständen ihre Heimat verlassen haben, wirtschaftlich-existenziell massiv bedroht sind und keine Möglichkeit auf ein menschenwürdiges Dasein in ihrem Herkunftsland haben, Schutz und Obhut zu gewähren und eben nicht einem perspektivlosem Schicksal zu überlassen, in dem Sie aus Deutschland abgeschoben werden. Das Recht muss hier einhergehen mit Mitmenschlichkeit und moralischen Anspruch, so dass der Rechtssprechung als solche keine unterlassene Hilfeleistung impliziert werden kann. Daher ist auch Asylsuchenden Asyl zu gewähren, die nicht politisch verfolgt sind, aber aus Ländern mit extrem hoher Armut kommen, so dass das Risiko, durch Hunger, gravierende hygienische Probleme oder extremer medizinischer Unterversorgung zu sterben, sehr groß ist oder z.B. aufgrund unzureichender Unterkünfte ein menschenwürdiges Dasein unmöglich ist. Die vorgeschlagene Petition soll ausdrücklich nicht bedeuten, dass Deutschland allen Asylanfragen stattgeben soll, aber stärker als bisher auch humanitäre, der Menschenwürde entsprechende Aspekte bei der Asylvergabe berücksichtigt.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-265-017310

    Asylrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent begehrt eine Ergänzung des Artikels 16a Grundgesetz dahingehend, „dass
    auch Asyl zu gewähren ist, wenn im Herkunftsland Leib und Leben des Asylsuchenden
    durch wirtschaftliche Gegebenheiten ernsthaft bedroht sind bzw. eine Existenz unter
    menschenwürdigen Bedingungen auf absehbare Zeit nicht möglich sei.“
    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 97 Mitzeichnungen und
    186 Diskussionsbeiträgen... weiter

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