Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Keine Grundgesetzänderung, um die Bundeswehr im Inland einsetzen zu können.
Αιτιολόγηση
Die Bundeswehr ist ein Organ um Deutschland zu schützen und nicht um Aufgaben der Polizei zu übernehmen. Die Vermischung von Armee und Inlandsaufgaben ist, auch in Deutschland, sehr oft missbraucht worden. Ein klare Verteilung der Aufgaben von Polizei im Inneren und Bundeswehr gegen äußere Kräfte oder bei Katastrophen ist eine der Grundlagen auf denen Deutschland basiert.Eine Grundgesetzänderung ist daher weder notwendig noch ratsam.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 14.08.2018Pet 1-18-06-10000-030607 Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petition wendet sich gegen eine Grundgesetzänderung zur Erweiterung der
Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Bundeswehr nicht dazu da sei, Aufgaben der Polizei wahrzunehmen. Die Vermischung
von Armee und Inlandsaufgaben sei – auch in Deutschland – sehr oft missbraucht
worden. Da das deutsche Recht durch eine klare Verteilung der Aufgaben von Polizei
im Innern und Bundeswehr gegen „äußere Kräfte“ oder bei Katastrophen
gekennzeichnet sei,... παρακάτω
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