Région: Allemagne

Grundlegende Reform der Nutztierhaltung: Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier abwenden.

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an den Deutschen Bundestag
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Le délai de traitement a expiré

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  1. Lancé 2014
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Wir rufen den Deutschen Bundestag auf, eine grundlegende Reform der gesetzlichen Bestimmungen zur Nutztierhaltung auf den Weg zu bringen. Diese Reform soll den globalen Gefährdungen für Mensch und Tier Einhalt gebieten, die durch die agrarindustrielle Nutztierproduktion (Massentierhaltung) entstehen. Dazu fordern wir im Einzelnen:

  • Das Tierschutzgesetz (§ 11 b) konsequent durchzusetzen, damit die bisher eingesetzten Qualzuchtlinien in der Mast nicht mehr zur Anwendung kommen.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung von maximalen Wachstumsraten und einer Mindestmastdauer (jeweils tierbezogen) zu schaffen.
  • Die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) festgelegte, auf die jeweilige Tierart bezogene maximale Besatzdichte in den Ställen mindestens auf ein Drittel zu senken, um die im Tierschutzgesetz (§2) geforderte artgerechte Haltung zu ermöglichen und den Infektionsdruck zu vermindern.
  • Ebenso sind die im TierSchNutztV festgelegten Vorschriften über den Zugang zu Frischluft, den Auslauf und über sonstige Hilfsmittel für ein artgerechtes Verhalten der Tiere bedeutend zu verbessern.
  • Ein abgeschlossenes Quarantäne-Abteil pro Stalleinheit ist in der TierSchNutztV zwingend vorzuschreiben.
  • Es ist gesetzlich festzulegen, welche Tierart in welcher Stückzahl in einer Anlage gehalten werden darf. Die Stückzahlen sind zusammen mit den Besatzdichten so zu begrenzen, dass dadurch die Ausbreitung von Epidemien verhindert wird und der massenhafte Einsatz von Antibiotika unterbleiben kann. Übergangsfristen müssen bestimmen, wie lange die bisher bestehenden agrarindustriellen Tierproduktionsanlagen noch betrieben werden dürfen. Im Arzneimittelgesetz sowie in den darauf bezogenen Verordnungen ist klar zu definieren, wann eine Einzeltier- und wann eine Bestandsbehandlung vorzusehen ist. Die Einzelfallbehandlung muss zum Regelfall werden.
  • Die im Arzneimittelgesetz (§ 58c,d) vorgeschriebenen Maßnahmen der Tierhalter zur Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen (hier: Antibiotika) sollten sich nicht am Median bzw. am dritten Quartil der bundesweit ermittelten halbjährlichen Therapiehäufigkeit orientieren, sondern auf wissenschaftlich begründeten Kennzahlen über das therapeutisch Notwendige beruhen.
  • Die drastische Zunahme von Sterbefällen wegen Antibiotikaresistenzen bei Menschen macht eine erneute wissenschaftliche Überprüfung der Wartezeiten zwischen dem Ende der Tierbehandlung mit Antibiotika und der Zuführung der behandelten Tiere zur menschlichen Ernährung zwingend notwendig.

Raison

Eine jahrzehntelange Fehlentwicklung in der Landwirtschaft, ermöglicht durch einen zügellos-unregulierten Markt, hat zur industriellen Nutztierproduktion in Agrarfabriken mit Größenordnungen von 90.000 Schweinen, 800.000 Legehennen oder 500.000 Masthähnchen geführt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben Qualzuchten zugelassen, d.h. Züchtung auf rasante Gewichtszunahme, z.B. der Brustmuskulatur bei Mastgeflügel. Das Wachstum der Organe kann mit dem der Muskulatur nicht Schritt halten, was zu einem Übermaß an Todesfällen führt. Viel zu hohe Besatzdichten, z.B. von 25 Hähnchen pro Quadratmeter, das Liegen im eigenen Kot, Aufzucht ohne Tageslicht, ohne die Möglichkeit, sich artgerecht zu verhalten, dieses ethisch verwerfliche Haltungssystem führt zu extremen Erkrankungshäufigkeiten. Es entsteht ein enorm hoher Infektionsdruck, dem nur durch massiven Einsatz von Antibiotika (über 1.500 Tonnen/a in der Nutztierhaltung) begegnet werden kann, die häufig, wenn auch gegen die Vorschriften des jetzt gültigen Arzneimittelgesetzes, prophylaktisch dem Futter beigemischt werden. So werden Antibiotika zu einem Teil des Systems, ohne sie würde die agrarindustrielle Tierhaltung nicht funktionieren. Die Folgen des stetig steigenden Antibiotika-Einsatzes sind die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen, die zu einer verstärkten Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier führen. Wenn dieser Teufelskreis nicht durchbrochen wird, setzen wir unsere Gesundheit und die der kommenden Generationen aufs Spiel. Darüber hinaus verursacht die agrarindustrielle Nutztierproduktion erhebliche Umweltschäden. Sie hat in der ganzen EU eine Überproduktion an tierischen Lebensmitteln zur Folge. Das leistet im Inland dem ungesunden Konsum tierischer Erzeugnisse Vorschub und ruiniert beim Export des Überschusses zu Dumpingpreisen in Entwicklungsländer die Existenz dortiger Kleinerzeuger. Der Weltagrarbericht (IAASTD) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Nicht die agrarindustrielle Nutztierproduktion, sondern die bäuerliche Landwirtschaft ist das Rückgrat der Welternährung. In ihre Hände gehört die Erzeugung von Lebensmitteln, denn sie ist in der Lage, die Bevölkerung ihres Landes zu ernähren. In Umfragen geben EU-Bürger an, dass sie zuallererst eine artgerechte Tierhaltung von der Landwirtschaft erwarten. Der „Markt“ wird sich in moralischer Hinsicht niemals alleine zügeln. Dazu bedarf es des Einschreitens der Politik. Ein generelles Umdenken, ähnlich wie in der Energie-Atompolitik muss stattfinden. Die Nutztierhaltung muss von Grund auf reformiert werden.

Dipl. vet. med. Nis Clason Prof. Dr. Winfried Schülke

https://www.gegenkohle.de/

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    Jetzt liegt uns ein Schreiben mit einer Stellungnahme des BMEL zu unserer Petition vor, zu der wir in Kürze Stellung nehmen werden. Sie erhalten dann weitere Nachricht

    Prof. Dr. W. .Schülke

  • Es ist noch im Dezember 2014 die Übergabe der Petition an MdB Frau Steffi lemke geplant. Sie werden über den Termin/Ort der Übergabe informiert.

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