Région: Allemagne

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Änderung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Minijobs

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
151 Soutien 151 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

151 Soutien 151 en Allemagne

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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Änderung der Rentenversicherungspflicht (Mindestbemessungsgrenze) für Minijobs.

Raison

Seit dem 01.01.2013 tritt mit der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung die Rentenversicherungspflicht ein. Dabei ist die Mindestbemessungrenze auf 175,-€ festgesetzt. Das bedeutet, dass mindestens 33,08,-€ an die Rentenversicherung abzuführen sind. 15% vom tatsächlichen Brutto trägt der Arbeitgeber. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer mit einem geringerem Einkommen als 175,-€ (bspw. Prospektverteiler) bis zu 20,-€ (!) an den Arbeitgeber zur Zahlung der Rentenversicherung abführen müssen. Besonders Schüler sind mit dieser Regelung massiv benachteiligt. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung (Mindestbemessungsgrenze) das Gesetz und den vernünftigen Hintergrund (Erwerb von Versicherungszeiten und Versicherungsschutz auch für Geringverdiener) wieder außer Kraft gesetzt, da die meisten der Geringverdiener jetzt Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und damit die Folgen dieser Befreiung in Kauf nehmen (müssen) um das erarbeitete Geld zur Verfügung zu haben,

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Actualités

  • Pet 3-18-11-821-004365Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der
    gesetzlichen Rentenversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für
    Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass ein geringfügig entlohnter
    Beschäftigter mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von weit unter 175 Euro
    aufgrund der seit dem 1. Januar 2013 bestehenden Rentenversicherungspflicht in
    Verbindung mit der geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlage einen... plus loin

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