Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anhebung der Obergrenze der Gleitzonenregelung auf eine Höhe von 1.600 €

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Obergrenze der Gleitzonenregelung, die reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht, auf eine Höhe von 1600,00 Euro angehoben wird.

Begründung

Die derzeitige Gleitzone reicht von 400,01 Euro bis 850,00 Euro. Jeder Arbeitnehmer, der Abgaben abführt, weiß um die unverhältnismäßig hohen Belastungen, die durch die Sozialabgaben entstehen. Ich sehe insbesondere folgende Vorteile:- Eine Anhebung kommt besonders den weniger verdienenden Beschäftigten zugute. Sie werden spürbar entlastet und können mehr Geld ausgeben, was die Binnennachfrage nachhaltig ankurbelt.- Der besonders hohe Versicherungsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung würde sich spürbar reduzieren und schafft somit unsinnige, da keine Altersarmut vermeidende Zahlungen ab. - Niemand wird gezwungen sich an der Gleitzone zu beteiligen, da schon nach heutigem Recht innerhalb der Gleitzone auf reduzierte Sozialversicherungsbeiträge verzichtet werden kann. Es entsteht also mehr Wahlfreiheit.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-821-008191

    Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Obergrenze der sogenannten Gleitzone,
    innerhalb derer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reduzierte
    Sozialversicherungsbeiträge anfallen, von derzeit 850 Euro auf 1.600 Euro
    angehoben wird.
    Der Petent begründet sein Anliegen insbesondere damit, dass die Gleitzone nur von
    400,01 Euro bis 850,00 Euro reiche. Die Gleitzone sei zu eng bemessen.... weiter

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