Region: Niemcy

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Befreiung der Studenten von der Rentenversicherungspflicht

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
167 167 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

167 167 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die sogenannte Bestandsschutz-Regelung für Studenten, die bis zum 31.12.2012 in einer geringfügigen Beschäftigung in der Gleitzone ("Midi-Job") beschäftigt waren, nicht mehr angewandt wird, d.h. dass Studenten, deren Lohn die ab 1.1.2013 geltende neuen Grenze von EUR 450,- nicht übersteigt, ab 1.1.2013 von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, auch wenn der Lohn bis Ende 2012 beim selben Arbeitgeber über der alten Grenze von EUR 400,- lag.

Uzasadnienie

Die sogenannte Bestandsschutz-Regelung ist für Studenten ungerecht und widerspricht dem Moralempfinden tausender geringfügig Beschäftigter Studenten, die zum 1.1.2013 ihre vertragliche Arbeitszeit erhöht haben, um EUR 450,- im Monat zu verdienen. Viele Studenten sind bis Ende 2012 in der sogenannten Gleitzonen beschäftigt gewesen, weil Sonderzahlungen und ähnliches (z. B. Weihnachtsgeld) auf das Jahr umgelegt werden, und ihr Lohn damit über die 400-Euro-Grenze gestiegen ist. Die Mehrzahl dieser Studenten lag damit wenige Euro über der alten Grenze von 400-Euro. Im Zuge der Anhebung der Lohngrenze auf 450 Euro haben viele Studenten ihre Arbeitsverträge an die neue Grenze angepasst. Die Bestandsschutz-Regelung bewirkt aber, dass für in 2013 ohne Unterbrechung beim selben Arbeitgeber wie 2012 Beschäftigte, die bis Ende 2012 in der Gleitzone (400,01 EUR bis 800 Euro) Beschäftigt waren, weiterhin (bis Ende 2014) die alte 400-Euro-Grenze gilt.Diese Regelung bewirkt nun für alle Studenten, auf die obiges zutrifft, dass sie seit 1.1.2013 MEHR Arbeiten und dafür noch WENIGER Lohn erhalten, als in 2012, da ihnen vom Lohn Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden.Für geringfügig Beschäftige Arbeitnehmer in der Gleitzone , die nicht Studenten sind, und somit Kranken- und Arbeitslosenversicherungspflichtig sind, mag diese Bestandsschutz-Regelung sinnvoll sein. Für Studenten, die als Werkstudenten studentisch krankenversichert sind ist die Anwendung und Bezeichnung der sogenannten Bestandsschutz-Regelung ein Hohn, da hier keinesfalls ihre Interessen geschützt sind. Im Gegenteil, Ihnen gereicht diese Regelung zum Nachteil.Gerade im Zuge der aktuellen Diskussion um Steuerehrlichkeit sollte der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass er bei Gesetzen und Verordnungen auch in Bezug auf einzelne gesellschaftliche Gruppen, die zukünftige Steuerzahler und Beitragserbringer sind, die nötige Sorgfalt walten lässt, um diese nicht zu benachteiligen.

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Aktualności

  • Pet 3-17-11-821-051541Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bestandsschutzregelung für Studenten, die
    bis zum 31. Dezember 2012 eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone
    ausgeübt haben, nicht angewandt wird. Sofern das Arbeitsentgelt die ab 1. Januar
    2013 geltende neue Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht übersteigt, sind
    Studenten von der Rentenversicherungspflicht zu befreien, auch wenn der Lohn bis
    Ende 2012 über der alten Grenze von 400... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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