Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Zeiten von Sonderurlaub finanziell rentenwirksam sind.
Begründung:
Wenn Menschen sich z. B. auf Freizeiten ehrenamtlich engagieren, können sie dafür einige Tage Sonderurlaub beantragen. Dabei werden Bezüge ohne Rentenbeiträge u. a. weitergezahlt = es entsteht für das ehrenamtliche Engagement ein Verlust bei den späteren Rentenzahlungen. Dies sollte geändert werden.
28.08.2017 (aktiv bis 04.10.2017)