Regione: Vokietija
Dialogas

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Neufassung des § 7 S.1 SGB VI (Entrichtung freiwilliger Beiträge in die GRV)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 rėmėjas 61 in Vokietija

Rinkimas baigtas

61 rėmėjas 61 in Vokietija

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen§ 7 S.1 SGB VI (neu) „Für Deutsche und Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.“ Es ist höchste Zeit, Vorsorge gegen Altersarmut neu zu denken. Will man wirklich Altersarmut bekämpfen, so lässt sich eine ausreichende Altersversorgung auch dadurch realisieren, dass freiwillige Beiträge ggf. auch zusätzlich zu Pflichtbeiträgen - ohne jede Einschränkung - in die GRV entrichtet werden.

Priežastis

Die aktuelle Diskussion um die Vorsorge gegen Altersarmut bewegt sich oft in eingefahrenen Bahnen, ohne wirkliche Lösungen zu entwickeln. Dabei lassen sich auch innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Möglichkeiten einer ausreichenden Alterssicherung eröffnen, um vor allem die Eigenvorsorge zu stärken. Kann man Altersarmut nicht immer verhindern, so lässt sie sich so zumindest abmildern . Die GRV hat seit über 100 Jahren die Verelendung großer Teile der deutschen Bevölkerung verhindert. Sie hat alle Katastrophen und Brüche in der deutschen Geschichte überstanden und so das Existenzminimum der Rentenempfänger gesichert. Neben selbstgenutztem Wohneigentum ist die GRV die beste Altersvorsorge und bei einer entsprechenden Beitragsleistung auch der sicherste Schutz gegen Altersarmut. Bisherige auf Kapitalbasis aufgebaute Produkte wie Riesterrente, Rürupprente und Entgeltumwandlung/Direktversicherung haben nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt, gerade der einkommenschwachen Bevölkerung ein auskömmliches Einkommen im Alter zu ermöglichen:- neben den Lebensunterhaltskosten können zusätzliche Mittel nicht aufgebracht werden- die Produkte sind i.d.R. zu kompliziert, z. T. sogar schädlich für die gesetzliche Rente - die Verwaltungskosten von ca. 10 % sind zu hoch- in erster Linie profitiert die private Versicherungswirtschaft- die teils hohe staatliche Förderung erreicht nicht die später bedürftigen Rentner- die Rendite geht oft gegen Null; reines Sparen würde mehr bringenWenn jede Beschränkung für freiwillige Beiträge entfällt, können sie entrichtet werden:- auch neben Pflichtbeiträgen: Es gibt keinen Grund, die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen neben Pflichtbeiträgen einzuschränken. - zeitlich unbegrenzt bis zur Altersrente: Der Erwerb von Entgeltpunkten kann auch vor dem 16. Lebensjahr des Versicherten erfolgen. - in jeder beliebigen Höhe: Es gibt keinen Grund, die Höhe der freiwilligen Beiträge zu begrenzen. - auch von Dritten: Freiwillige Beiträge können auch von anderen Personen, z. B. vom Arbeitgeber zusätzlich für den Versicherten gezahlt werden.Altersvorsorge erfordert erhebliche finanzielle Mittel, die entweder der Versicherte im Laufe seines Lebens bis zur Rente selbst aufbringt, oder im Alter der Staat als Grundsicherung aus Steuermitteln zahlen muss. Die Höhe der Rente berechnet sich nur aus der Anzahl der Entgeltpunkte und dem aktuellen Punktwert, unabhängig davon, wann die Entgeltpunkte erworben wurden und ob dies aufgrund von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen erfolgte oder ob die Entgeltpunkte zusätzlich aufgrund von sog. versicherungsfremden Leistungen (z. B. Ausfallzeiten etc. ) gewährt wurden. Rentenbeiträge könnten analog zu Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben - einschließlich Verlustvortrag - bei der Einkommensteuer des Einzahlers(!) geltend gemacht werden. Erst mit der Rente sind die steuerbefreiten Rentenbeiträge(!) – nachgelagert – als Einkommen beim Rentenempfänger zu versteuern.

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žinios

  • Pet 3-18-11-821-039924 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird ohne jede Einschränkung die Möglichkeit der freiwilligen
    Beitragsentrichtung – gegebenenfalls auch zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen aus
    einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit – zur gesetzlichen
    Rentenversicherung gefordert.

    Der Petent führt aus, dass es höchste Zeit sei, die Vorsorge gegen Altersarmut neu zu
    denken. Seiner Auffassung nach gebe es auch innerhalb des Systems der
    gesetzlichen Rentenversicherung... toliau

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