Περιοχή: Γερμανία

Grundsteuer - Änderung des Gesetzes zur Grundsteuer B (vorrangige Verwendung der Grundsteuer für den Straßenausbau in Gemeinden)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Υποστηρικτικό 52 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

52 Υποστηρικτικό 52 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Grundsteuer B dahingehend geändert wird, dass die Einnahmen der Grundsteuer vorrangig für den Straßenausbau in den Gemeinden zweckgebunden verwendet werden.

Αιτιολόγηση

Im Jahr 1938 wurde die Grundsteuer eingeführt. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Gemeinden zugute und macht circa 10 % des Haushaltes aus. Aktuell wird die Grundsteuer B nicht zweckgebunden für allgemeine Ausgaben der Gemeinden verwendet. Dies widerspricht dem eigentlichen Sinn des Wortes "Grund"-Steuer. Sie sollte daher vorrangig für den so genannten "Grund" verwendet werden - und dazu gehören Wege und Straßen der Grundstücke in einer Gemeinde.Bisher muss der Ausbau einer alten Straßen überwiegend durch einmalige Zahlungen der Anlieger bezahlt werden. Da in diesem Fall 5-stellige Summen auf einzelne Eigentümer zukommen, wird z. B. in vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz eine neue jährliche Steuer mit der verharmlosenden Bezeichnung "Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau" auf alle Grundstückseigentümer eingeführt.Im Prinzip sind jedoch beide Arten der Finanzierung nicht nötig, wenn die Grundsteuer B ihrem Namen entsprechend für den Grund, sprich für den Ausbau von vorhandenen Straßen und Wegen in einer Gemeinde verwendet wird.

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Νέα

  • Pet 2-19-08-6117-000047 Grundsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Einnahmen aus dem Gesetz zur Grundsteuer
    zweckgebunden für den Wege- und Straßenbau in den Gemeinden verwendet
    werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass Gemeinden, die Straßen oder Wege
    ausbauen, die Anrainer zu den Kosten heranziehen. Dies könnten zum Teil
    fünfstellige Beträge sein. Mit der vorgeschlagenen Verwendung der Einnahmen
    könnte auf diese Umlagen verzichtet oder sie zu mindestens abgesenkt werden. Auf
    den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

    Die Petition... παρακάτω

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