Alueella: Saksa

Grundsteuer - Alleinige Bemessung der Grundsteuer an einem Schlüssel aus Fläche und Bewohnerzahl

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Tukeva 31 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Grundsteuer rein an einem Schlüssel aus Fläche und Bewohnerzahl des Grundstücks zu bemessen. Der wie auch immer sich ergebende aktuelle Wert eines Grundstücks soll nicht länger relevant für die Grundsteuer sein.

Perustelut

Wegen der Notwendigkeit der Finanzierung von Gemeindeausgaben stelle ich nicht in Frage, dass es irgendeine Form der kommunalen Steuer geben muss, mit der diese Ausgaben finanziert werden. Die entsprechende Steuer muss jedoch so gestaltet sein, dass sie in Form und Höhe fair ist, insbesondere nicht den Grundeigentümer für sein Eigentum bestraft oder gar finanziell in den Ruin treibt. Wer darauf mit dem Argument kommt, das Eigentum sei oftmals vererbt und damit ohne deren Zutun bzw. verdient von der Erbengeneration erworben, dem entgegne ich, es gibt schon entsprechende und besser geeignete Grundinstrumente der Besteuerung bei Erwerb und Weitergabe von Grundbesitz (Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer), um auf den Aspekt des Vermögensakkumulation Einfluss zu nehmen. Genau diese mehrfache Besteuerung ist auch der erste Punkt, an dem meine Kritik der Grundsteuer einsetzt. Der deutsche Staat ist ein Meister darin geworden, dem normal verdienenden Bürger das Geld aus den Geldbeuteln zu ziehen. Am Anfang der hier betrachteten Besteuerungskette steht das Einkommen, auf das die Einkommenssteuer anfällt. Wird nun von dem versteuerten Einkommen Grundbesitz erworben, erhebt der Staat die Grunderwerbssteuer (abgesehen von diversen anderen Nebenanschaffungskosten). Nachdem der Grundbesitz erworben ist, hört es mit der Besteuerung nicht auf: Auf den Grundbesitz erhebt der Staat turnusmäßig die Grundsteuer.Die Grundsteuer ist an den Einheitswert des Grundstücks gekoppelt. Dieser Einheitswert basiert auf der Erhebung des nach bestimmten Vorgehensweisen bestimmten Wertes von Grundstücken zu einem bestimmten Stichtag, dem 1.Januar 1964 für die alten Bundesländer und dem 1.Januar 1935 für die neuen Bundeländer. An dem Einheitswertverfahren wird kritisiert, dass sich die Werteverhältnisse gegenüber den Stichdaten inzwischen völlig verändert haben und damit die resultierende Steuer nicht gerecht sei. Ich setze die Ungerechtigkeit noch viel früher an. Für mich beginnt die Ungerechtigkeit bereits damit, bei der Grundsteuer den Wert eines Grundstücks überhaupt mit einfließen zu lassen. Bereits bei der Grunderwerbssteuer muss ich für den Wert des Grundstücks bluten. Nachdem ich das Grundstück erworben habe und solange ich das Eigentum an dem Grundstück halte, ist der Wert des Grundstücks etwas für mich, was brach liegt und ich nicht geldmäßig realisieren kann. Und obwohl ich auf den Geldwert nicht zugreifen kann, bemisst der Staat seine turnusmäßige Abgabe daran.Wenn das bisherige Verfahren der Grundsteuerermittlung beibehalten und lediglich an aktuellere Boden- oder auch Gebäuderichtwerte gekoppelt wird, potenziert sich lediglich die schon in der jetzigen Grundsteuer liegende Ungerechtigkeit. Was bleibt dem Normalverdiener dann noch, wenn die Abgaben ihn erdrücken. Auch die Absicherungs- und Vorsorgefunktion des Eigentums beschneidet der Staat, wenn er den Grundbesitz noch massiver in die Geldmangel nimmt. Eigentum verpflichtet-in erträglichem Maße!

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