Reģions: Vācija

Grundsteuer - Festlegung der über die Grundsteuer zu finanzierenden Aufgaben (bei Reform der Grundsteuer)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Reform der Grundsteuer festgelegt wird, welche Aufgaben über die Grundsteuer finanziert werden sollen (z. B. alle leitungsgebundenen Leistungen, für die ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, Schulgebäude, ÖPNV, öffentlicher Rundfunk etc). Die hier ermittelten Kosten könnten dann auf die im jeweiligen Territorium genutzte Wohn- und Gewerbefläche umgelegt werden.

Pamatojums

Viele Aufgaben der Kommunen werden über vielfältige Steuer- und Abgabensysteme finanziert. Daneben werden für Leistungen wie Telefonanschluss und Rundfunkbeitrag Entgelte von privatisierten Betreibern erhoben. Mit dem Rundfunkbeitrag etwa werden Leistungen bezahlt, die deutlich über die erforderliche Grundversorgung hinausgehen, wie die hohe Anzahl der aus dem Rundfunkbeitrag finanzierten Sender deutlich macht. Außerdem hat man bei leitungsgebundenen Leistungen in der Regel ein natürliches Monopol, bei dem durch den Anschluss- und Benutzungszwang Monopolgewinne entstehen. Diese stehen meines Erachtens dem Staat zu, um entweder eine einheitlich gute Versorgung in allen Gebieten zu gewährleisten oder soziale Aufgaben zu erfüllen.Wenn grundsätzlich die Infrastrukturausgaben über die Grundsteuer finanziert würden, könnte man eventuell auch über ein Umweltticket für jeden Haushalt nachdenken, um so zum einen den Schadstoffausstoß in den Innenstädten zu senken, eine gute Versorgung mit dem ÖPNV im ländlichen Raum zu ermöglichen, einen Anreiz für die Nutzung von Bus und Bahn für Fahrten zu Partys und Festen zu geben und sozialschwachen und älteren Personen eine diskriminierungsfreien Zugang zum ÖPNV zu schaffen.Außerdem könnte auf die aufwendige Erhebung von Zweitwohnungssteuern und Kurtaxen verzichtet werden, da die kommunalen Aufgaben auf jeden Fall von den Eigentümern bezahlt werden

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