Haftentschädigung - Angemessene Entschädigung für Opfer eines Justizirrtums

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
450 Unterstützende 450 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

450 Unterstützende 450 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Opfer eines Justizirrtums nach lebensnahen Grundsätzen angemessen entschädigt werden, sowie die Folgen, welche in der persönlichen Lebensführung für das Justizopfer auftreten, durch den Staat direkt und unmittelbar ausgeglichen werden.

Begründung

Für zu Unrecht verbüßte Haft z.B. soll eine Mindestentschädigung von EUR 500 pro Hafttag gewährt werden (Verlust von Lebenszeit), für einen verlorenen Job ist zusätzlicher unmittelbarer Schadensersatz zu leisten.Das aktuelle Justizsystem sieht Justizirrtümer im Prinzip nicht vor. Es fehlen lebensnahe, sinnvolle Regeln, wie im Fall eines dennoch auftretenden Justizirrtums (kein System ist vollkommen, natürlich auch nicht unseres!) mit dem Geschädigten umgegangen wird. Dieses gilt sowohl für die materielle als auch die verfahrenstechnische Seite der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts gegenüber dem Geschädigten. Wenn z.B eine Person zu Unrecht in Haft gerät und nach einem Urteil eine Haftstrafe verbüsst, das Urteil im Nachhinein jedoch aufgehoben wird, wird eine Entschädigung von EUR 25 pro Tag der zu Unrecht abgesessenen Haft ausgezahlt. Diese Summe ist im internationalen Vergleich lachhaft und wird von Seiten der Justiz damit gerechtfertigt, dass "kein Geld der Welt das erlittene Unrecht heilen kann". Oft müssen Geschädigte selbst diese Summen auch erst in einem separaten Verfahren einklagen. Es sollte sichergestellt werden, daß es üppig pauschalierte Summen für zu Unrecht erlittene Haft gibt (Stichwort: verlorene Lebenszeit!), sowie daß deren Auszahlung unmittelbar durch das erkennende Gericht, welches die zu Unrecht erlittene Haft durch korrigierendes Urteil beendet, zugesprochen werden MUSS. Auch fehlen für Opfer von Justizirrtümern Regeln und Hilfestellungen, wie deren Resozialisierung unterstützt werden kann. Oder anders ausgedrückt: wie der Staat das durch ihn zugefügte Leid gegenüber dem Opfer tilgt. Offensichtlich besteht hier eine Regelungslücke, da man - im Gegensatz zu Straftätern, welche die verhängte Strafe verbüßt haben - keine "Resozialisierung" nötig zu halten scheint. Dennoch sind für die Gesellschaft auch Opfer von Justizirrtümern zunächst "Ex-Knackis", welche genauso behandelt werden. Die Probleme im Alltagsleben (Probleme im Finden von Wohnung, Job, ...) liegen auf der Hand und führen zu einer stärkeren Belastung als bei "echten" Straftätern - diese konnten sich im Laufe der Haft mit der eigenen Situation abfinden - Justizopfern gelingt das in aller Regel nicht. Besondere psychologische Betreuung und begleitende Unterstützung scheint angemessen zu sein. Ein zentraler Bestandteil der Beseitigung des erlittenen Unrechts ist es, das Justizopfer so zu stellen, wie es vor seiner fälschlicherweise erfolgten Verurteilung dastand. Dazu gehört zunächst die Sicherstellung eines entsprechenden langfristigen Erwerbs, sowie eine vergleichbare Wohnung (wie vor der Verurteilung), weiterhin aktive Untersützung bei der Wiedererlangung des vorherigen Status. Selbst Beamte müssen in aller Regel auf Wiedererlangung des vorherigen Status klagen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-3130-050232

    Haftentschädigung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz - als Material zu überweisen,
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. Begründung

    Der Petent fordert, dass Opfer eines Justizirrtums nach lebensnahen Grundsätzen
    angemessen entschädigt und die Folgen, welche in der persönlichen Lebensführung
    für das Justizopfer auftreten, durch den Staat direkt und unmittelbar ausgeglichen
    werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, das aktuelle Justizsystem
    sehe Justizirrtümer im Prinzip nicht vor. Es fehlten... weiter

Für viele Dinge des alltags, welche sicherlich geringer wiegen als der Verlust der Freiheit hat man einen deutlich höheren Entschädigungsanspruch als 25,00 €. Man darf nicht vergessen das ein unschuldig Inhaftierter in der Regel auch sein gesamtes Hab und Gut verloren hat. Auch hier ist die gültige Rechtsprechung alles andere als Opfer freundlich und zieht sich gewöhnlich sehr lange hin. Hier ist eine Entschädigung von 100,00 € und mehr das Mindestmaß, was man einem Justizopfer zusprechen muss, damit wenigstens ein halbwegs Menschenwürdiger Neustart nicht am Geld scheitert.

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