Область: Германия

Haftung von Managern/leitenden Angestellten im Falle einer festgestellten (Unternehmens-)Straftat

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Поддерживающий 32 через Германия

Петиция была завершена

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Петиция была завершена

  1. Начат 2020
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge das Unternehmensstrafrecht dahingehend ausgestalten, dass auch Manager und leitende Angestellte im Falle einer festgestellten (Unternehmens-) Straftat zumindest mit dem Teil ihres Vermögens haften, das sie in dem betreffenden Unternehmen persönlich erwirtschaftet haben.

основания

Es sind nicht Unternehmen, die strafrechtlich agieren, es sind die handelnden Manager, die strafrechtlich agieren. Von daher kann es nicht sein, dass nur die Unternehmen selber, schlussendlich deren Besitzer/Aktionäre, für etwaiges strafrechtliches Fehlverhalten eines Unternehmens haftbar gemacht bzw. sanktioniert werden. Hier sollten auch die agierenden Personen, Manager und leitende Angestellten, entsprechend herangezogen und sanktioniert werden. Warum können sich Manager freikaufen. Warum zahlt das Unternehmen und damit auch der (Klein-) Aktionär die Freikaufsumme? Wie heißt es so schön im Volksmund: 'Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.' Gleichheit und Transparenz: Fehlanzeige.

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