Región: Alemania

Handelsgesetzbuch - Anpassung der Definition eines Kaufmanns im Paragraph 1 Absatz 1 HGB

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Apoyo 6 En. Alemania

No se aceptó la petición.

6 Apoyo 6 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.(1) Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt* sollte hinzugefügt werden

Razones.

Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.

Enlace a la petición.

Imagen con código QR

Hoja desprendible con código QR

Descargar. (PDF)

Noticias

  • Pet 4-19-07-410-001999 Handelsgesetzbuch

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im Handelsgesetzbuch die Definition des „Kaufmanns"
    um das Wort „Kauffrau" zu erweitern.

    Zur Begründung wird vorgetragen, aus Gründen der Gleichberechtigung müsse die
    Definition des „Kaufmanns“ in § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) um das Wort
    „Kauffrau“ erweitert werden. Im Sinne des Gesetzbuchs sei danach eine
    Kaufmann/eine Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und... Más.

Krank im Kopp? Verschon uns mit deiner feministischen Kackscheiße!

Todavía no hay un argumento CONTRA.

Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.