Region: Niemcy

Handwerksordnung - Festsetzung der Handwerkskammerbeiträge

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Wspierający 63 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

63 Wspierający 63 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll eine Änderung der Handwerksordnung dahingehend erreicht werden, dass bei der Festsetzung der Handwerkskammerbeiträge das steuerliche Existenzminimum berücksichtigt wird. Des Weiteren soll die Bemessungsgrundlage nicht der Gewerbeertrag sein, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben

Uzasadnienie

Handwerkskammerbeiträge berücksichtigen nicht in ausreichendem Maße die wirtschaftliche Leistungfähigkeit Selbstständiger mit geringem Einkommen.Durch Kappungsgrenzen kommt es zudem zu einer proportionalen Mehrbelastung Selbstständiger mit geringem Einkommen. Diese widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.In der Tat entspricht es der Realität, dass Selbständige mit geringem Einkommen , während Ihres Lebens,mehrere zehntausend Euro Kammerbeiträge zwangsweise zahlen müssen und dieses Geld ihnen zur Altersvorsorge fehlt.Unter Umständen sind sie im Alter dann auf staatliche Transfers angewiesen.

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Aktualności

  • Pet 1-18-09-71502-035317

    Handwerksordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Handwerksordnung dahingehend gefordert,
    das steuerliche Existenzminimum bei der Berechnung der Handwerkskammerbeiträge
    zu berücksichtigen sowie als Bemessungsgrundlage nicht auf den Gewerbeertrag,
    sondern auf das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten,
    Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abzustellen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei ... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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