Область: Германия
Экономики

Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften dauerhaft virtuell zulassen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
36 Поддерживающий 36 через Германия

Петиция была отклонена.

36 Поддерживающий 36 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2021
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Im Aktiengesetz ist vorgeschrieben, daß Hauptversammlungen mit physischer Präsenz der stimmberechtigten Aktionäre abzuhalten sind.

Für 2020 wurde mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vorübergehend erlaubt, solche Hauptversammlungen auch ganz ohne physische Präsenz der Aktionäre rein virtuell durchzuführen.

Diese Möglichkeit für eine „virtuelle Hauptversammlung“ sollte vom Gesetzgeber dauerhaft gewährt werden. Außerdem sollten die Aktiengesellschaften gezwungen werden, die virtuelle Teilnahme der Aktionäre ihrer Gesellschaft dauerhaft zuzulassen inkl. des vollumfänglichen Stimmrechts.

основания

Die im Jahr 2020 geschaffene Möglichkeit, Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften vorübergehend virtuell durchzuführen, führte dazu, daß viel mehr Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen konnten als in den Jahren zuvor, als physische Präsenz der Aktionäre erforderlich war. Das konnten insbesondere Kleinaktionäre nutzen, bei denen sonst die Kosten für die Teilnahme (insbesondere Reisekosten) häufig in keinem sinnvollen Verhältnis zum Umfang ihrer Kapitalanlage stehen. Ohne die virtuelle Teilnahme hatten Kleinaktionäre nur die Möglichkeit, ihr Stimm- und Rederecht auf Beauftragte ihrer Banken oder an Aktionärsvereinigungen zu übertragen.

Die im Jahr 2020 erweiterten Möglichkeiten brachten folgende Vorteile mit sich:

  • Die Demokratie in der Unternehmenskultur wurde gestärkt, denn alle Eigner einer Aktiengesellschaft hatten nun die gleiche Möglichkeit, ihr Stimmrecht geltend zu machen und an der Diskussion teilnehmen zu können.
  • Durch die Teilnahme ergab sich die Chance, die Bindung der Aktionäre an das gewählte Unternehmen zu stärken. Ohne eine solche Bindung „verkommt“ die Geldanlage mitunter zu einem reinen Spekulationsobjekt.

Die Aktiengesellschaften konnten mit den virtuell abgehaltenen Hauptversammlungen im Jahr 2020 erste Erfahrungen sammeln. Da aufgrund des Verlaufs der Pandemie zu erwarten ist, dass - entsprechend des o.g. „Gesetzes zur Abmilderung ...“ - diese Ausnahme für 2021 verlängert werden wird, darf angenommen werden, daß die Zahl 2020 der bei den virtuellen Hauptversammlungen gemachten technischen Fehler in diesem Jahr weiter reduziert werden dürfte.

Damit haben die Aktiengesellschaften ausreichend Erfahrungen mit der virtuellen Präsenz der Aktionäre gemacht, und auch die Infrastruktur steht bereit. Beides - Erfahrungen wie Infrastruktur - sollten für die Zeit nach der Pandemie erhalten bleiben. Die Firmen brauchen jedoch dafür Planungssicherheit, weswegen die notwendige Änderungen im Aktiengesetz zügig vorgenommen werden sollten.

Nebenbei ist die virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung wesentlich ökologischer als eine u.U. längere Anreise zum Versammlungsort

Ich sehe damit im Wesentlichen Vorteile sowohl für die Unternehmen als auch für die Aktionäre und die Umwelt, wenn Hauptversammlungen dauerhaft virtuell stattfinden dürfen und wenn die rein virtuelle Teilnahme nicht nur erlaubt, sondern auch verpflichtend möglich ist

Als Nachteil einer solchen Regelung sehe ich nur - wie es der Vorstand „meiner“ AG am Ende seiner Rede formulierte - das Vermissen des Applauses der Aktionäre im Anschluß an den Bericht des Vorstandes. Ich denke, damit können wir alle leben.

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Новости

  • Der Petitionsausschuß hat die Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt. Kurz zusammengefaßt:
    * Auswirkungen der rein virtuell abgehaltenen Hauptversammlungen müssen erst ausgewertet werden
    * Änderungen am Aktienrecht dürfen keine Gefährdung des Eigentums der Aktionäre mit sich bringen
    * Stimmrechte kann ich auch ohne Online-Hauptversammlungen auch jetzt schon wahrnehmen
    Das Thema „Klimaschutz“ wurde in der Antwort überhaupt nicht erwähnt.

    Angesichts dessen, daß die in der Antwort aufgeführten Punkte (außer (1) - Auswertung notwendig) nicht so recht zur eingebrachten Petition passen, wirkt die Antwort auf mich, als fühle man sich nur genervt und bitte darum, nicht das Tagesgeschäft mit Vorschlägen für Änderungen zu stören. Bedarf, etwas... далее

  • Erst einmal danke für Eure Unterstützung meiner Petition.
    Ich habe sie beim Bundestag eingereicht. Im heute erhaltenen Antwortschreiben des Petitionsauschusses teilte man mir mit, daß es längere Zeit in Anspruch nehmen könne, bis meine Petition geprüft und bearbeitet würde. Offenbar bringen sehr viele Menschen ihre Vorschläge ein.
    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, sobald ich weitere Nachrichten erhalte.

CO2 Einsparungen. Die Präsenz vor Ort verursacht erheblich mehr Emissionen. Eine langfristige Online- Hauptversammlung könnte erheblich dazu beitragen CO2 Emissionen einzusparen.

Пока нет аргумента против.

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