Kraj : Nemecko

Heilberufe - Angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und PiA

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Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die Dringlichkeit einer Änderung des Zugangs zum Beruf des Psychotherapeuten erkennt und diesen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) reformiert. Die aktuellen und zukünftigen Studierenden, sowie die derzeitigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) werden jedoch von den Verbesserungen der Reform ausgeschlossen. Wir fordern deshalb angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und PiA.

Dôvody

Seit 1999 werden PiA trotz eines abgeschlossenen Bachelor-/Master- bzw. Diplomstudiums während ihrer postgradualen Ausbildung zum Psychotherapeutin mit durchschnittlich 639 €/Monat bezahlt, obwohl sie behandlungsrelevante Leistungen erbringen und meist voll in der Patientenversorgung eingesetzt sind (Klein-Schmeink, 2017). Sie müssen ihre Ausbildungskosten (zw. 20.000-70.000 €) selbst tragen und besitzen keinen arbeits- und sozialrechtlichen Status (Morbitzer et al., 2005). Sie haben keinen Anspruch auf Bezahlung, Urlaub oder Mutterschutz (Strauß et al., 2009).1) Wir fordern Übergangsregelungen, um die Ausbildungsmöglichkeiten der derzeitigen Studierenden zu sichern, indem ihnen ein Wechsel in das neue Ausbildungssystem ermöglicht wird.Derzeitige Studierende profitieren von der Reform nicht im Geringsten, denn nach einer knappen Übergangsfrist haben sie keine Möglichkeit mehr, Psychotherapeutin zu werden, außer das Studium im neuen System von vorne zu beginnen. Das PsychThGAusbRefG erkennt keine Härtefallregelungen an, sodass sie im Falle von Krankheit, Familienplanung, Pflege Angehöriger, berufliche Nebentätigkeiten oder einer Promotion Schwierigkeiten haben werden, ihr Studium und ihre Ausbildung fristgerecht abzuschließen. Studierende, die ihren Bachelor vor der Reform begonnen oder beendet haben, sollten deswegen in den neuen Psychotherapie-Masterstudiengang aufgenommen werden, wenn Nachqualifizierungen bis zur Approbationsprüfung erbracht wurden. Auch während des Masters müssen Quereinstiege in das neue System möglich sein. Hierfür muss ein Angebot an Möglichkeiten zur Nachqualifizierung entstehen, das für einen ausreichenden Zeitraum nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht.2) Wir fordern für die aktuellen PiA eine ihrer erbrachten Leistung, Kompetenz und Verantwortung entsprechende Bezahlung und arbeits- & sozialrechtlichen Status. Im PsychThGAusbRefG fehlen jegliche Regelungen zur Beseitigung der jetzigen prekären Lage der PiA, die nicht im Geringsten vom Gesetzesentwurf profitieren. Es werden nun Parallelstrukturen und soziale Ungerechtigkeit zwischen angehenden Psychotherapeutinnen im alten und neuen System entstehen. Dieser Missstand wird durch die künftige Situation an psychiatrischen Kliniken deutlich, da angehende Psychotherapeutinnen im neuen und alten System nebeneinander vergleichbare Tätigkeiten verrichten werden, wobei angehende Psychotherapeut*innen des neuen Systems bereits angemessen vergütet werden und PiA des alten Systems weiterhin größtenteils unbezahlt und ohne sozialrechtliche Absicherung arbeiten. Stattdessen sollte der arbeits- und sozialrechtliche Status der PiA durch rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt werden, der die erbrachten Leistungen und ihren berufsqualifizierenden Abschluss widerspiegeln. Angemessene arbeitsrechtliche Standards und eine Bezahlung, die sich anhand des Grundberufs (Master/ Diplom in Psychologie oder Pädagogik) bemisst, sollen in schriftlichen Arbeitsverträgen festgehalten werden.

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