Burgerrechten

Herr Minister Maas, geben Sie der deutschen Staatsbürgerin Gerphil Flores den Pass zurück !

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Werderscher Markt 1, D 10117 Berlin
198 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

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  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Die deutsche Staatsangehörige Gerphil Flores, meine Tochter, wurde am 29.9.1990 in Hamburg-Altona geboren.

Im Alter von 4 Jahren war sie ohne meine Kenntnis in die Philippinen verbracht worden. 16 Jahre blieb mir ihr Aufenthalt verborgen. Das Auswärtige Amt lehnte damals jede Hilfe beim Aufsuchen meiner Tochter ab.

Erst 2010 erfuhr ich per Zufall von ihrer Existenz. Als Musikerin hatte sie für eine Tournee ins Nachbarausland einen philippinischen Pass bekommen. Die deutsche Botschaft verweigerte unter Hinweis darauf jetzt einen deutschen Pass und zog den alten Kinderausweis ein. Dies geschah, obwohl die philippinischen Behörden meine Tochter weiter als Deutsche und Ausländerin einstufen. Das Verwaltungsgericht Berlin wurde angerufen.

Das Auswärtige Amt beruft sich absurderweise auf das anhängige Gerichtsverfahren, obwohl es jederzeit die Ausstellung eines deutschen Passes ANORDNEN könnte. Meine Tochter i s t Deutsche seit ihrer Geburt!

Reden

Die Verweigerung eines deutschen Passes für eine deutsche Staatsbürgerin durch deutsche Behörden ist ein ebenso skandalöser wie einmaliger Vorgang.

Zuletzt geschah dies in der Nazizeit mit Juden und politisch Verfolgten. Auch in der DDR erfolgte eine Ausbürgerung im Falle des Künstlers Wolf Biermann. Das Verhalten der deutschen Botschaft bedeutet im konkreten Fall, dass Gerphil überhaupt nicht mehr das Land verlassen kann, denn sie besitzt nun gar keinen Pass mehr und kann auch einen ausländischen Pass nicht benutzen, weil genau das ja von der dortigen Botschaft gegen sie verwendet wurde und jetzt mit Sicherheit erst recht verwendet werden wird.

Auf diese Weise wird nicht nur die Familienzusammenführung verhindert und das Grundrecht der Freizügigkeit verletzt, es wird auch die Karriere einer deutschen Musikerin zerstört, die sich nun auf Anordnung deutscher Behörden zwangsweise in einem Land der Dritten Welt aufhalten muss.

Für mehr Informationen:

https://www.abendblatt.de/hamburg/article214526643/Kein-Pass-Anwalt-kaempft-um-seine-Tochter.html

https://www.youtube.com/watch?v=ouPVQFDYP34&lc=z22cwpqortbtdvlhk04t1aokga3u2fvm3loazngmhcynbk0h00410.1528627836551705

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Solche Praktiken kennen wir bisher nur aus Diktaturen. Sie können j e d e n von uns treffen: Andere Länder schützen Ihre Bürger im Ausland doch deutsche Botschaften scheinen es bisweilen vorzuziehen, deutsche Bürger wenn möglich auszubürgern.

Eine angebliche deutsche Staatsbürgerin bekommt einen philippinischen Pass, aber die philippinischen Behörden stufen sie als Ausländerin ein??? Sehr komisch, aber vielleicht sollten Sie die philippinische Mutter ihrer Tochter mal Fragen weshalb sie Ihrer Tochter, als sie noch minderjährig war, die Möglichkeit genommen hat eine deutsche Staatsbürgerin zu werden. Dumm gelaufen!!!

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