Belastingen

Herr Ministerialdirektor Sell: Gewähren Sie Personen mit Mehrbedarf einen höheren Steuerfreibetrag

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bundesfinanzministerium Abteilung IV Ministerialdirektor Sell
42 Ondersteunend 42 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

42 Ondersteunend 42 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Dies soll anders werden: Als Zöliakiebetroffener muss ich mich glutenfrei ernähren. Auch geringste Mengen Gluten führen zu einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt, verbunden mit großen Schmerzen. Glutenfreie Kost ist erheblich teurer. Deshalb gehören Zöliakiebetroffene zu den Personen, welche nach § 30 SGB Mehrbedarf beanspruchen können. Ihr Existenzminimum ist damit höher. Da es nach dem Sozialbericht jedoch nur einen Steuerfreibetrag gibt, wird für Personen mit anerkanntem Mehrbedarf ein Teil des Existenzminimums besteuert. Dies ist nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig. So wie für Verheiratete oder für Kinder ein höherer Steuerfreibetrag eingerechnet wird, sollte der Steuerfreibetrag für Personen mit anerkanntem Mehrbedarf um die entsprechende Summe erhöht werden.

Reden

Bei einem Gespräch mit einem Arzt erfuhr ich, dass es Fälle gibt, in denen sich Zöliakiebetroffene aus Armut die notwendige Ernährung nicht leisten können. Diesen Menschen möchte ich helfen. Besonders betroffen durch den fehlenden Steuerfreibetrag sind außer von Zöliakie betroffenen Menschen mit Niereninsuffizienz, welche ihrem Leiden durch entsprechende Ernährung begegnen können. Auch schwere Fälle von MS könnten von der angestrebten Änderung profitieren. Wer einen Mehrbedarf hat, ist unter dem Link „Berechtigte“ zu finden. Dass das Existenzminimum für den Steuerfreibetrag maßgebend sein soll, findet sich zum Beispiel unter dem Link „Steuerfreibetrag“. Die Höhe des Mehrbedarfs ist unter dem Link „Höhe des anerkannten Mehrbedarfs (Seite 21)“ ersichtlich. Berechtigte: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html

Steuerfreibetrag https://www.stb-web.de/news/article.php/id/6942

Höhe des anerkannten Mehrbedarfs (Seite 21) https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377951.pdf

Folgende kleine Aufstellung soll mein Anliegen etwas verdeutlichen:

Der Regelsatz für Alleinstehende 399 € führt zu einem Steuerfreibetrag von 8472 € Der Regelsatz für Paare führt zu einem Steuerfreibetrag von 16944 € Der Regelsatz mit Kindern führt zu einem höherer Regelsatz und zu einem höheren Steuerfreibetrag
Der Regelsatz mit Mehrbedarf führt zu einem höherer Regelsatz und zu keinem höheren Steuerfreibetrag

Bedankt voor je steun

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Nieuws

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • In unserem Anliegen habe ich mich an das Bundesfinanzministerium und auf dessen Anraten dann an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
    In keiner aller Antworten wurde bestritten, dass wir ein Recht auf auf Anerkennung eines höheren Existenzminimums hätten.
    In der Antwort der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Arndt-Brauer, wurde mir mitgeteilt, eine Erhöhung des Existenzminimums sei politsich möglich, doch sei derzeit keine Parlamentsmehrheit dazu absehbar.
    Ich habe angefragt, weshalb wir für anerkannten Mehrbedarf, der das Existenzminimum erhöht, (dasselbe musss eigentlich nicht eigens erhöht werden, denn es wird durch den Bundessozialbericht alle zwei Jahre schon angepasst) Steuern bezahlen müssen Die Antwort darauf... verder

  • Sehr geehrte Unterstützer und Unterstützerinnen,

    die Frist für das Sammeln der Unterschriften ist verstrichen.
    50 Unterstützer haben ihre Unterschrift geleistet. Für diese bin ich dankbar, doch für eine Petition sind es leider leider zu wenig.
    Nach langer Überlegung habe ich mir folgendes weitere Verfahren vorgenommen:
    1. Ich werde mich in einem Brief an die Abteilung IV des Finanzministeriums wenden. Inhalt siehe angehängte Datei.
    2. Wenn sich innerhalb von 8 Wochen nichts tut, wende ich mich an die Parteien.
    3. Wenn sich auch hier nichts tut innerhalb von 8 Wochen, gehe ich mit dem gesamten Vorgang an die Presse.

Nach der Gesetzeslage wird der Grund-Sozialhilfesatz Basis für den Steuergrundfreibetrag. Esfehlt ein Gesetz,welches höheren Sozialhilfeseatz (Hartz IV) zu einem höheren Steuerfreibetrag IV führt.

Sie argumentieren mit Gesetzeslage und einem Urteil des BVerfG. Sollte das auf ihren Fall tatsächlich anwendbar sein, dann ist diese Petition unnötig. Verweisen Sie darauf und setzen Sie ihr Recht notfalls gerichtlich durch.

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