Region: Tyskland

Hilfe für Behinderte - Finanzierung der persönlichen Assistenz bei Klinikaufenhalt

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
2 425 Stödjande 2 425 i Tyskland

Petitionen har nekats

2 425 Stödjande 2 425 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Menschen mit Behinderungen, die auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind, benötigen diese Unterstützung auch dann, wenn sie in einer Klinik sind. Deshalb möge der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung beschließen, welche die Weiterfinanzierung der persönlichen Assistenz im Falle eines Klinikaufenthalts für ALLE Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Die dafür erforderlichen Mittel sollten von dem Kostenträger bereitgestellt werden, der die persönliche Assistenz auch sonst finanziert.

Orsak

Dies ist eine Petition der ambulante dienste e. V., einem Assistenzdienst für Menschen mit Behinderung, in Berlin: Mit einer umfangreichen Studie hat der Selbsthilfeverband ?Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA) e. V.? im Herbst 2007 auf die Unterversorgung von stark eingeschränkten Menschen mit Behinderungen während eines Krankenhausaufenthalts aufmerksam gemacht. Aufgrund der angespannten personellen Situation ist es dem Klinikpersonal nicht möglich, diese Personengruppe adäquat zu versorgen. Die dort Angestellten können behinderte Menschen meist nicht ihren Bedürfnissen entsprechend lagern oder die individuell erforderliche Unterstützung bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme leisten. In Notfällen, z. B. bei Verschlucken oder Erbrechen, ist nicht sichergestellt, dass rechtzeitig Hilfe vor Ort ist ? sofern die behinderte Person überhaupt in der Lage ist, das Personal eigenständig über die Notlage zu informieren. Aus genau diesem Grund kam es bereits zu Todesfällen. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahre 2009 das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfes im Krankenhaus beschlossen, das die Finanzierung der persönlichen Assistenz im Krankenhaus regelt - allerdings nur für diejenigen, welche die Personen, die sie im Alltag unterstützen, selber bei sich angestellt haben (sog. Arbeitgebermodell): Ihnen ist es somit möglich, während ihres Krankenhausaufenthaltes auf ihre gewohnten und individuell auf die jeweilige Person eingearbeiteten Pflegekräfte zurückzugreifen. Damit soll vermieden werden, ?dass es zu Versorgungsbrüchen mit negativen Folgen für die Betroffenen kommt?, wie es im Pflegebericht der Bundesregierung vom Januar 2012 heißt (vgl. Bundestags-Drucksache 17/8332, S. 12). Leider profitieren von dem beschlossenen Gesetz aber nur 5-10 % derjenigen, die auf umfangreiche Hilfe bzw. auf persönliche Assistenz im Alltag angewiesen sind. Der weitaus größere Teil bezieht die für sie notwendige Unterstützung von ambulanten Diensten und bleibt von der Regelung ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung zwischen sog. behinderten Arbeitgeber/innen und Kund/innen von ambulanten Diensten ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Der Assistenzbedarf während eines stationären Krankhausaufenthaltes bzw. einem Aufenthalts in einer Reha-Klinik und die Notwendigkeit, diesen als behinderter Mensch finanzieren zu können, resultiert einzig und allein aus der Schwere der Einschränkung und nicht aus der Art und Weise, in der Menschen mit Behinderung ihre persönliche Assistenz organisieren. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Regelung zu beschließen, welche die Weiterfinanzierung der persönlichen Assistenz durch individuell eingearbeitete Kräfte sicherstellt - für a l l e Menschen mit Behinderungen, die sich zeitweise in einem Akutkrankenhaus oder einer Reha-Klinik befinden.

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Nyheter

  • Pet 2-17-15-8275-037190Krankenhauswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die aus Sicht des Petenten bestehende Ungleichbehandlung von
    Behinderten einer Wohnstätte gegenüber dem durch das Gesetz zur Regelung des
    Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus erfassten Personenkreis beklagt.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die stationäre Krankenhausversorgung umfasse
    zwar sämtliche Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für
    die medizinisch notwendige Versorgung des Patienten notwendig seien. Die
    besondere pflegerische Versorgung, insbesondere von Schwerstbehinderten... vidare

Die behinderte Person darf ihren Beteuer mit ins Krankenhaus nehmen. Unterkunft wird von der Krankenkasse bezahlt, das andere über den jeweiligen Leistungsträger

Hohe Kosten: Eien solche Regelung wäre mit Millionen-, wenn nicht gar Milliardenkosten verbunden.

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