Region: Germany

Hilfe für Behinderte - Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen bei den Merkzeichen GB und aG

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
76 supporters 76 in Germany

The petition is denied.

76 supporters 76 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen….. die Gleichstellung von schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen GB und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert).

Reason

Schwerbehinderte Menschen mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem GdB von >= 80% (Merkzeichen G) für die eine Begleitperson erforderlich ist (Merkzeichen B), sind per se so enorm gehbehindert das diese Menschen infolge der Behinderung bei der Benutzung von Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wenn nun schon eine Begleitperson erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass ohne eine Begleitperson ein entsprechend schwerbehinderter Mensch auch einem außergewöhnlich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Es ist deshalb nicht zu erkennen warum dann nicht auch die gleichen Erleichterungen wie beim Merkzeichen aG gelten sollen.Um unvertretbare Härten der eng gefassten Voraussetzungen zwischen den Merkzeichen aG und GB (mit GdB >= 80%) zu vermeiden, wäre solch eine Gleichstellung sinnvoll, vertretbar und sozialpolitisch gerecht.

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News

  • Pet 3-18-11-2171-015198

    Hilfe für Menschen mit Behinderung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent wünscht eine Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen mit den
    Merkmalen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens
    80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der
    Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit
    schwerbehinderten Menschen mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert).
    Der Petent legt im Einzelnen dar, dass schwerbehinderte Menschen... further

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