Hilfe für Behinderte - Keine Diskriminierung von behinderten Männern im SGB IX

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
527 Unterstützende 527 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

527 Unterstützende 527 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das der behinderte Männer diskriminierende Satz im SGB IX, § 1 „Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“geändert wird so das hier dem Sinn nach Männer nicht ausgeschlossen werden!

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das der behinderte Männer diskriminierende Satz im SGB IX, § 1 ( der Satz ist unterstrichen)„§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der GesellschaftBehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“geändert wird so das hier dem Sinn nach Männer nicht ausgeschlossen werden! Der § 1 ist so formuliert als ob behinderten Männern hier benachteiligt werden dürften wobei dieses dann sozial diskriminierend wäre! Da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind muss dieser Satz so geändert werden das hier behinderte Männer nicht ausgeschlossen werden!

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-2171-051588

    Hilfe für Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent setzt sich dafür ein, dass der Satz im SGB IX, § 1: "Dabei wird den
    besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und
    Kinder Rechnung getragen." geändert wird, so dass hier dem Sinn nach Männer
    nicht ausgeschlossen werden.
    Nach Ansicht des Petenten ist § 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) so
    formuliert, als ob Männer mit Behinderung benachteiligt werden dürften. Dies wäre
    dann jedoch diskriminierend,... weiter

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