Hilfe für Behinderte - Neugestaltung des Feststellungsverfahrens der Versorgungsämter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
120 Unterstützende 120 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

120 Unterstützende 120 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das derzeitige Feststellungsverfahren zur Anerkennung eines Grades der Behinderung und eines Merkzeichens und deren Befristungen durch die Versorgungsämter zu reformieren ist.

Begründung

Gerechtfertigterweise müssen bei einem Erstantrag auf Feststellung von Merkzeichen und des GdB medizinische Unterlagen eingereicht werden. Gerechtfertigt ist auch eine erneute Überprüfung und ggf. Korrektur bei reversiblen Krankheiten.Eine jährliche Überprüfung bei irreversiblen Krankheiten ist jedoch entwürdigend. Nachfolgend ein paar Beispiele mit Argumentationen der Versorgungsämter:- Autismus: -> er könnte ja verschwinden- geistige Behinderung: -> sie könnte ja verschwinden- Nervenschaden (z.B. Gehirn): -> könnte ja verschwindenDiese Vorgenhensweise ist absolut menschenunwürdig und nicht verständlich. Die betroffenen Personen haben meist schon schwer genug an ihrem Schicksal zu tragen und werden hier in regelmäßigen Abständen weiterhin gedemütigt.Bei einem Blick in die Bewertungstabelle zur Feststellung des GdB lässt sich feststellen, dass etwa der Verlust eines Auges einen GdB von gerade 40 bedingt. "Soziale Anpassungsschwierigkeiten" bedingen jedoch schon einen GdB von 50-70. Diese Wertung ist absolut nicht verständlich, da der Verlust eines Auges wesentlich schwerer wiegt als eine heilbare psychische Störung.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2171-021456



    Hilfe für Menschen mit Behinderung



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition

    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als

    Material zu überweisen,

    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung



    Der Petent setzt sich dafür ein, dass das derzeitige Feststellungsverfahren zur

    Anerkennung eines Grades der Behinderung und eines Merkzeichens und deren

    Befristungen durch die Versorgungsämter zu reformieren sind.

    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass bei einem Erstantrag... weiter

Noch kein PRO Argument.

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